Kündigung wegen Unrentabilität eines Betriebes
Die Unrentabilität eines Betriebes kann für sich genommen eine Beendigungskündigung nicht sozial rechtfertigen. Nur wenn der Arbeitgeber die Unrentabilität zum Anlaß einer unternehmerischen Entscheidung nimmt, die sich auf den Arbeitsplatz auswirkt, kann die Kündigung durch betriebliche Erfordernisse bedingt sein. Eine Änderungskündigung kann dagegen auch dann gerechtferigt sein, wenn die Unrentabilität des Betriebs einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegensteht, wenn also durch Senkung der Personalkosten die Betriebsstillegung oder Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann oder soll. 8. 1998 – 2 AZR 84/98)..