Angemessener Pachtzins für Gaststätte
Nachdem ein Pachtzins von 380 000 DM jährlich vereinbart worden war, meinte der Pächter, diese Regelung wäre sittenwidrig. Daraufhin hat sich ein Sachverständiger zu der Angemessenheit der Pachtzinshöhe geäußert. Er meinte, angemessen wäre ein jährlicher Pachtzins von rund 202 000 DM. Dafür kam es nicht auf die vom Verpächter getätigten Investitionen an.
Der Pächter hatte die eingerichteten Gastgewerbebetriebe lediglich zur Nutzung überlassen erhalten, so daß eine angemessene Vergütung nur am Wert dieser Nutzung gemessen werden konnte. Wenn der Verpächter in unwirtschaftlicher Weise investiert hatte, so war dies allein sein Risiko, das mit dem Pachtverhältnis in keinem Zusammenhang stand.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 25. 9. Dr. tt.