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10.06.1999

Schlüsselwurf ist Eigenkündigung

Ein wortloses Verlassen des Arbeitsraumes nach einem Streit mit dem Vorgesetzten kann den Ausspruch einer fristlosen Eigenkündigung bedeuten. Mit dieser Begründung wiesen die Richter des Landesarbeitsgerichts Frankfurt die Klage einer Büromitarbeiterin gegen ihren Arbeitgeber zurück. Nach einer Auseinandersetzung über Abrechnungsmodalitäten hatte die Mitarbeiterin ihre Schlüssel auf den Schreibtisch geworfen und das Büro ohne weitere Worte verlassen. Auch in den kommenden Tagen sahen die Vorgesetzten sie nicht mehr. Das Unternehmen ging daraufhin mit Recht von einer Eigenkündigung aus.
Markante Verhaltensweisen, wie das Werfen von Schlüsseln oder das Zuschlagen von Bürotüren, erweckten den Eindruck, als wolle die Mitarbeiterin nicht mehr für den Arbeitgeber tätig sein.

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