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10.03.1999

Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbare Invaliditätsrente

Ein 1934 geborener Arbeitnehmer war von 1967 bis 1980 beim Arbeitgeber beschäftigt. In einem Versorgungsvertrag versprach der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Invaliditätsrente auf Lebenszeit, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ausscheidet und bis dahin mindestens 10 Jahre im Betrieb tätig gewesen ist. Ab 1995 bezieht der Arbeitnehmer eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Ab demselben Zeitpunkt begehrte er vom Arbeitgeber die Zahlung der betrieblichen Inaliditätsrente. Der Arbeitgeber lehnte die Rentenzahlung ab, weil der Arbeitnehmer nicht wegen seiner Berufsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sei. Die unverfallbare Anwartschaft betrifft nicht nur Altersrenten, sondern auch Renten wegen später eintretender lnvalidität des Arbeitnehmers. 6..

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