Der Verwaltungsgerichtshof Hessen hat im Urteil vom 8. 7. 1998 – 5 UE 244/97 – die Frage erörtert, ob ein Grundstückseigentümer zum Einbau eines Rückflußverhinderers in seine Wasserverbrauchsanlage verpflichtet ist. Die DIN 1988 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen“ geht von einer Rückflußgefahr aus und gibt deshalb den Einbau eines Rückflußverhinderers als technisch notwendig vor.
In dem konkreten Fall war Rechtsgrundlage für die Verpflichtung die örtliche Wasserversorgungssatzung und die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Wasser. So müssen Wasserverbrauchsanlagen nach den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, hergestellt unterhalten und betrieben werden..
In ihrer Kabinettsitzung Anfang Juli 1999 beschloß das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes“ (Drittes Euro-Einführungsgesetz – Drittes EuroEG). Der DEHOGA begrüßt die Kabinettsentscheidung, die einer zentralen Forderung der DEHOGA-Wahlcheckliste Rechnung trägt: Das Euro-Bargeld kommt mit dem „Big Bang“. Der Euro wird ab dem 1. Januar 2002 das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank wird ab Jahresbeginn 2002 gemäß dem festgelegten Umrechnungskurs DM-Bargeld in Euro-Bargeld umtauschen. Schon am 22. Cent-Münzen gegeben. Diese Einigung war auch Grundlage für den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf.
DM-Bargeld kann bis zum 28..
Ein Arbeitnehmer fehlte in einem Kalenderjahr an insgesamt 44 Arbeitstagen. 25 dieser Fehltage beruhten auf einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls. Sämtliche Fehltage berücksichtigte der Arbeitgeber zu Lasten der Weihnachtsgratifikation. Unter Ausklammerung der auf dem Arbeitsunfall beruhenden 25 Fehltage hätte sich die Gratifikation um 1233 DM erhöht. Diesen Betrag forderte der Arbeitnehmer mit seiner Klage beim Arbeitsgericht. Nach seiner Meinung hätten die auf den Arbeitsunfall beruhenden Fehlzeiten nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden dürfen, weil die Ursache des Arbeitsunfalls allein im Risikobereich des Arbeitgebers gelegen habe. Klage und Berufung des Arbeitnehmers blieben ohne Erfolg. 3..
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 17. 9. 1998 – 6 U 1928/98 – ist der Verkauf von Kästen mit Bier während der Ladenschlußzeiten durch eine Tankstelle unzulässig. Aus der Sicht des Gerichts handelt es sich dabei nicht mehr um eine „kleinere Menge“, d.h. Reisebedarf. Reisebedarf sind nur Mengen, die geeignet sind, die mit einer Reise zusammenhängenden Bedürfnisse zu decken oder als Mitbringsel verwendet zu werden. Es muß sich um eine Menge handeln, die zum alsbaldigen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden geeignet ist. Unerheblich war demgegenüber die Argumentation des Tankstelleninhabers, der darauf hingewiesen hatte, daß Bier heute überwiegend kastenweise gekauft wird. Eine andere Beurteilung kommt allerdings in Frage, wenn die Tankstelle gleichzeitig eine Gaststätte ist.
Das Bundeskartellamt hat mit Datum 10. 03. 1998 unter Nr. 26/98 bekannt gemacht, daß die Genossenschaft Deutscher Brunnen e.G. (DGB) einen dem wesentlichen Inhalt nach wiedergegebenen Vereinbarungskomplex über das Verwenden von grünen 0,75-l-Brunnen-Einheits-Mehrwegflaschen und den dazugehörigen Kunststoffkästen als Normen- und Typenkartell nach § 5 Abs. 1 GWB beim Bundeskartellamt angemeldet hat. Dieser Vereinbarungskomplex ersetzt das inhaltlich weitgehend identische 1985 und 1988 angemeldete Regelungswerk.
Die Unrentabilität eines Betriebes kann für sich genommen eine Beendigungskündigung nicht sozial rechtfertigen. Nur wenn der Arbeitgeber die Unrentabilität zum Anlaß einer unternehmerischen Entscheidung nimmt, die sich auf den Arbeitsplatz auswirkt, kann die Kündigung durch betriebliche Erfordernisse bedingt sein. Eine Änderungskündigung kann dagegen auch dann gerechtferigt sein, wenn die Unrentabilität des Betriebs einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegensteht, wenn also durch Senkung der Personalkosten die Betriebsstillegung oder Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann oder soll. 8. 1998 – 2 AZR 84/98)..
In unserer Reihe „Rechtsprobleme in der Gastronomie“ werden praxisrelevante Gerichtsentscheidungen oder Beiträge veröffentlicht, die durch Herrn Rechtsanwalt Walter Baldus, Köln, bearbeitet, ausgewählt und besprochen werden.
Nachdem ein Pachtzins von 380 000 DM jährlich vereinbart worden war, meinte der Pächter, diese Regelung wäre sittenwidrig. Daraufhin hat sich ein Sachverständiger zu der Angemessenheit der Pachtzinshöhe geäußert. Er meinte, angemessen wäre ein jährlicher Pachtzins von rund 202 000 DM. Dafür kam es nicht auf die vom Verpächter getätigten Investitionen an.
Der Pächter hatte die eingerichteten Gastgewerbebetriebe lediglich zur Nutzung überlassen erhalten, so daß eine angemessene Vergütung nur am Wert dieser Nutzung gemessen werden konnte. Wenn der Verpächter in unwirtschaftlicher Weise investiert hatte, so war dies allein sein Risiko, das mit dem Pachtverhältnis in keinem Zusammenhang stand.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 25. 9. Dr. tt.
Ein wortloses Verlassen des Arbeitsraumes nach einem Streit mit dem Vorgesetzten kann den Ausspruch einer fristlosen Eigenkündigung bedeuten. Mit dieser Begründung wiesen die Richter des Landesarbeitsgerichts Frankfurt die Klage einer Büromitarbeiterin gegen ihren Arbeitgeber zurück. Nach einer Auseinandersetzung über Abrechnungsmodalitäten hatte die Mitarbeiterin ihre Schlüssel auf den Schreibtisch geworfen und das Büro ohne weitere Worte verlassen. Auch in den kommenden Tagen sahen die Vorgesetzten sie nicht mehr. Das Unternehmen ging daraufhin mit Recht von einer Eigenkündigung aus.
Markante Verhaltensweisen, wie das Werfen von Schlüsseln oder das Zuschlagen von Bürotüren, erweckten den Eindruck, als wolle die Mitarbeiterin nicht mehr für den Arbeitgeber tätig sein.
Bestimmt die Klausel in einem Gewerberaummietvertrag, daß die Kündigung des Mietverhältnisses durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen habe, dann ist es nicht formwidrig, wenn der kündigende Vertragsteil die Kündigungserklärung durch Faxschreiben dem Empfänger übermittelt.
Wenn eine Brauerei eine andere Brauerei an einem entfernt liegenden Ort erwirbt, dort die bisherige Produktion einstellt und dort künftig Bier der eigenen Art herstellt, taucht die Frage auf, welche Bezeichnung dafür verwendet werden kann. Die Rechtslage bestimmt sich in erster Linie nach dem Markengesetz. Danach dürfen geographische Herkunftsbezeichnungen im geschäftlichen Verkehr nicht für Waren benutzt werden, die nicht aus dem Ort stammen, der durch die geographische Herkunftsangabe bezeichnet wird, wenn bei der Benutzung eine Gefahr der Irreführung über die geographische Herkunft entsteht.
Dabei ist nicht Voraussetzung, daß der Verbraucher mit der Herkunftsangabe eine besondere, auf regionale oder örtliche Eigenheiten zurückzuführende Qualitätsvorstellung verbindet.h.7.
Die Produzentenhaftung auf der Grundlage des § 823 Bürgerliches Gesetzbuch beschäftigt immer wieder die Gerichte. In einem Urteil vom 2. Februar 1999 (VI ZR 392/97) hat der Bundesgerichtshof jetzt noch einmal zur Frage der Beweislastverteilung Stellung genommen und seine Rechtsprechung bekräftigt. Danach gilt folgender Grundsatz: Entsteht bei der bestimmungsgemäßen Verwendung eines Produktes deshalb ein Schaden, weil das Erzeugnis fehlerhaft hergestellt war, so muß der Hersteller beweisen, daß ihm hinsichtlich des Mangels keine objektive Pflichtwidrigkeit und kein Verschulden zur Last fallen. In dem Verfahren ging es um die Schäden, die ein verunreinigtes Torfsubstrat an den Azaleenpflanzen eines Gartenbaubetriebs verursacht hatte..
Im Zusammenhang mit der neuen Schankanlagenverordnung ist immer wieder von Sachverständigen und Sachkundigen die Rede. Um Verwechslungen vorzubeugen, hier die Definition dieser beiden verschiedenen Experten für Schankanlagen.
Sachverständiger: Er ist von einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Institution wie der IHK oder HWK öffentlich bestellt und vereidigt. Voraussetzungen hierfür ist ein Ingenieurstudium oder eine Meisterprüfung sowie weitere Ausbildungen. Derzeit gibt es in Deutschland nur vier öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Getränke-Schankanlagen. Sachkundige dürfen die Prüfung zur Inbetriebnahme einer Getränke-Schankanlage abnehmen. Um auch die wiederkehrende Prüfung durchführen zu können, benötigen Sachkundige zusätzliche Aufbaulehrgänge..
Betriebliche Regelungen über die Höhe des Aufwendungsersatzes bei Geschäftsreisen sind nicht mitbestimmungspflichtig. Nach allgemeiner Meinung handelt es sich bei dem Ersatz von Aufwendungen für Geschäftsreisen nicht um Lohn im Sinne des § 87 Absatz 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz. Solche Leistungen haben keinen Vergütungscharakter. Mit dem Ersatz der Reisekosten wird nicht Arbeitsleistung entgolten, nicht einmal die Bereitschaft des Arbeitnehmers, Dienstreisen zu unternehmen. Vielmehr werden ihm lediglich die im Interesse des Arbeitgebers gemachten Aufwendungen erstattet, worauf er nach § 670 BGB grundsätzlich Anspruch hat. Dies gilt auch dann, wenn die betrieblichen Spesensätze die Pauschbeträge übersteigen, die lohnsteuerfrei bleiben. Dem Arbeitgeber ist es unbenommen, z.B. 1 Nr..
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