Eingabehilfen öffnen

26.07.1999

Verkauf von Bier im Kasten durch Tankstelle

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 17. 9. 1998 – 6 U 1928/98 – ist der Verkauf von Kästen mit Bier während der Ladenschlußzeiten durch eine Tankstelle unzulässig. Aus der Sicht des Gerichts handelt es sich dabei nicht mehr um eine „kleinere Menge“, d.h. Reisebedarf. Reisebedarf sind nur Mengen, die geeignet sind, die mit einer Reise zusammenhängenden Bedürfnisse zu decken oder als Mitbringsel verwendet zu werden. Es muß sich um eine Menge handeln, die zum alsbaldigen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden geeignet ist. Unerheblich war demgegenüber die Argumentation des Tankstelleninhabers, der darauf hingewiesen hatte, daß Bier heute überwiegend kastenweise gekauft wird. Eine andere Beurteilung kommt allerdings in Frage, wenn die Tankstelle gleichzeitig eine Gaststätte ist.

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

36. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 12.01.2025 - 13.01.2025
Getränke Impuls Tage
19.01.2025 - 22.01.2025
Doemens Impulse
30.01.2025 - 31.01.2025
kalender-icon