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13.10.1999

Ertragsorientierte Pachtwertfindung

Nach dem Urteil des Landgerichts Konstanz vom 21.8.1998 – 3 O 586/96 – ist der Pachtvertrag über eine Gaststätte sittenwidrig, wenn die vereinbarte Pacht die angemessene übliche Pacht um mehr als 100 Prozent übersteigt. Dabei ist der Vergleichswert die Angemessenheit eines vereinbarten Pachtzinses stets der ortsübliche Pachtzins, soweit sich ein solcher ermitteln läßt. Ist dies nicht möglich, muß der angemessene Pachtzins als Vergleichswert rechnerisch festgestellt werden.
Fehlt es aber in der Gemeinde an Objekten vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, läßt sich der ortsübliche Pachtzins nicht in der herkömmlichen Weise ermitteln..

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