Änderungen im Arbeitsrecht nach der Bundestagswahl
Am 1. Januar 1999 ist das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt I Nr. 85 vom 28. 12. 1998).
Mit diesem Gesetz werden insbesondere die Regelungen des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 wieder rückgängig gemacht. Das Beschäftigungsförderungsgesetz sollte durch Einschränkungen des Kündigungsschutzes und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall die Neueinstellung von Arbeitnehmern fördern. Dieses Ziel wurde, so die Begründung des Gesetzgebers, nicht erreicht. Der Schwellenweit, bis zu dem Betriebe dem Kündigungsschutzgesetz nicht unterliegen, wurde von zehn Arbeitnehmern wieder auf fünf Arbeitnehmer herabgesetzt. Januar 1998).