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21.03.2000

DBB-Report: Bier und Recht. Schadenersatz wegen vorzeitiger Beendigung des Bierbezugs

Das OLG Düsseldorf hatte einen Darlehens- und Bierlieferungsvertrag zu beurteilen, in dem ein ausschließlicher Bierbezug bezogen auf eine insgesamt abzunehmende Biermenge vereinbart worden war. Das Darlehen ist vollständig zurückgezahlt worden. Von der vereinbarten Biermenge ist aber lediglich ein Teil abgenommen worden. Der Beklagte gab seine selbständige Tätigkeit auf und veräußerte den Betrieb, ohne daß er für die weitere Erfüllung der Bierbezugsverpflichtung gesorgt hat. In dem Betrieb ist seitdem anderweitig Bier bezogen worden.
Das OLG Düsseldorf hat der klagenden Brauerei einen geltend gemachten Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung gemäß § 326 BGB zuerkannt, weil der vertraglich vereinbarte Bierbezug ohne ausreichenden Grund vorzeitig beendet worden ist. 11.

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