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17.04.2000

Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers

Ein als Exportsachbearbeiter beschäftigter Arbeitnehmer hatte bei der Einführung einer neuen Telefonanlage in seinem Arbeitszimmer einen Apparat zur alleinigen Benutzung erhalten. Er wurde darauf hingewiesen, daß Privatgespräche nur in dringenden Fällen geführt werden dürfen und durch Vorwahl einer „6“ zu kennzeichnen sind, damit diese am Monatsende dem Arbeitgeber erstattet werden können. Eine Kontrolle ergab, daß der Arbeitnehmer in einem Zeitraum von drei Monaten 163 Privatgespräche (22% aller Gespräche) geführt hatte, ohne vorher die Zahl „6“ vorzuwählen. Damit waren zu Lasten des Arbeitgebers Gesprächskosten von insgesamt 227,40 DM verursacht worden. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich und vorsorglich ordentlich zum nächstmöglichen Termin..

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