Gewinnspiel auf Bierflaschen
Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich im Beschluss vom 9.5.2000 - 3 W 48/00 - mit der Zulässigkeit eines Gewinnspiels befasst. Dafür konnten die Teilnehmer vier farbige Motive sammeln. Sie befanden sich auf der Rückseite der Etiketten eines Flaschenbieres. Auf der Vorderseite war außerdem die Aufforderung abgedruckt: "Hier abziehen". Es gab aber auch noch weitere Möglichkeiten zur Teilnahme.
Das Gewinnspiel war also wenigstens teilweise mit dem Warenabsatz verknüpft, was grundsätzlich unlauter im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ist. Das Gewinnspiel wäre nur dann nicht unlauter gewesen, wenn allen Interessenten - abgesehen von einem unbeachtlichen Rest - gleichwertige Alternativen zur Verfügung gestanden hätten und sie davon beim Einkauf auch gewusst hätten..