Eingabehilfen öffnen

09.10.2001

Baugenehmigung für Diskothek

Nach der Erteilung einer Baugenehmigung für eine Diskothek entstand Streit darüber, wie hoch die Besucherzahl sein durfte. Der Bauantragsteller hatte es jedoch unterlassen, für das Baugenehmigungsverfahren bestimmte Besucherzahlen zu nennen, was für ihn nachteilig war. So war die Besucherzahl auf 200 Personen beschränkt.
Es wäre Sache des Bauherrn gewesen, zu erwähnen, dass es um ein "besonderes Bauvorhaben" gehen sollte. Dazu gehören auch Vorhaben, für die die Versamm-lungsstättenverordnung gilt. Sie wäre einschlägig gewesen, wenn sich die Bauge-nehmigung auf den Aufenthalt von mehr als 200 Besuchern hätte beziehen sollen.
Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12.1..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon