DBB Report: Bier und Recht Laufzeit von Bierbezugsverträgen
Der BGH hat mit einer für die Brauwirtschaft sehr wichtigen Grundsatzentscheidung zur Laufzeit von Bierlieferungsverträgen Stellung genommen. Nach dem zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Leitsatz benachteiligt eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit einer Bierbezugsverpflichtung von 10 Jahren den Gastwirt jedenfalls im Regelfall nicht unangemessen im Sinne des § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz. Damit ergänzt der BGH seine Rechtsprechung zu Bierbezugsverträgen mit individuell ausgehandelten Laufzeiten, die am Maßstab von § 138 BGB beurteilt werden.
Das Urteil enthält weitere positive Ausführungen, die das Institut des Bierlieferungsvertrages festigen.
(Urteil des BGH von 25. 04. 2001, Az. VIII ZR 135/00).