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20.06.2002

DBB Report: Bier und Recht Steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung

Der Bundesfinanzgerichtshof (BFH) hat mit Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00 entschieden, dass eine Entlassungsentschädigung (Abfindung), die ein Arbeitnehmer wegen der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses erhält, auch dann steuerbegünstigt ist, wenn der Arbeitgeber für eine gewisse Übergangszeit aus sozialer Fürsorge ergänzende Entschädigungszusatzleistungen gewährt. Dies sind z.B. solche Leistungen, die zur Erleichterung des Arbeitsplatz- oder Berufswechsels oder als Anpassung an eine dauerhafte Berufsaufgabe und Arbeitslosigkeit erbracht werden. Diese Leistungen sind im Zeitpunkt des Zuflusses regulär zu besteuern.
Nach ständiger Rechtsprechung sind außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 1 und Abs. Wird die Abfindung z.B.
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