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14.11.2002

Vermieterin kündigt Gastwirt wegen Mietrückstands

Ein Gastwirt erhielt von der Vermieterin seines Lokals den blauen Brief, weil er mit der Miete mehrere Monate im Rückstand war. Fristlos wurde das Mietverhältnis gekündigt. Dann standen die Räume eine Weile leer, die Vermieterin fand keinen geeigneten Nachmieter. Als sie vom Mieter Schadensersatz für die Mietzahlungen verlangte, die ihr durch die vorzeitige Kündigung entgangen war, fand dies der Gastwirt empörend und zahlte nicht: Er habe der Vermieterin einen Nachfolger vorgeschlagen, sie hätte das Lokal schon längst wieder vermieten können. Also sei sie selbst und nicht er dafür verantwortlich, dass sie keine Miete kassiert habe.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies diesen Einwand zurück (10 W 104/01). Diese Bemühungen habe sie zur Genüge dargetan und belegt.

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