Eingabehilfen öffnen

15.08.2002

Irreführung durch geographische Herkunftsangabe bei Bier

§ 127 Markengesetz regelt den Schutz geographischer Herkunftsangaben gegen irreführende Verwendung für Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft. Um eine geographische Herkunftsangabe in diesem Sinne handelt es sich auch dann, wenn der Verbraucher mit ihr keine besondere, auf regionale oder örtliche Eigenheiten zurückzuführende Qualitätsvorstellung verbindet.
Wenn nun 50% der angesprochenen Verkehrskreise eine geographische Herkunftsangabe bei Bier so verstehen, dass dieses Bier in dem genannten Ort gebraut wird, liegt eine Irreführung vor, wenn das Bier aus einer Braustätte kommt, die etwa 40 km von dem genannten Ort entfernt ist.
Trotzdem bestand kein Unterlassungsanspruch, weil nach dem Markengesetz das Verbot unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit steht.9..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon