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Eine Brauerei verkaufte an eine Handelskette 1280 Kisten alkoholfreies Bier. Diese beauftragte im Januar 2002 einen Transportunternehmer damit, das Bier zu liefern. Mit welchem Fahrzeug, wurde nicht erörtert. Die Sendung wurde auf Paletten verstaut und auf einen Planen-Lastwagen geladen. Während des Transports gefror die Ladung: Ein Teil der Flaschen zerbrach, die gesamte Sendung wurde dadurch mit Glassplittern verschmutzt. In den heil gebliebenen Flaschen war das Bier trüb und unbrauchbar.
Vor Gericht ging es schließlich um die Frage, ob der Transportunternehmer für den Schaden haftet. Die Brauerei warf ihm vor, das Bier mit einem ungeeigneten Lkw befördert zu haben.
Es gebe Ware, da verstehe sich das von selbst, wie z.B. (Es gefriert bereits bei ca. Dezember 2003 - 21 U 17/03..

Um von einem abgeschlossenen Pachtvertrag über eine Gaststätte freizukommen, machte der Pächter geltend, der Pachtvertrag wäre wegen Wuchers nichtig. Dies ist dann der Fall, wenn eine sittenwidrig überhöhte Pacht vereinbart wurde.
Zusätzlich muss aber noch eine verwerfliche Gesinnung des Verpächters hinzukommen. Dafür ist auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen.
Eine verwerfliche Gesinnung des Verpächters als Begünstigtem ist nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sein Vertragspartner sich nur wegen seiner schwächeren Lage auf den ungünstigen Vertrag eingelassen hat. ...

Der Verordnungsgeber hat am 11. August 2004 einen neuen Verordnungsentwurf über die Nachaufbereitung von Trinkwasser und zu Änderung zusatzstoffrechrechtlicher Vorschriften (TNAV) vorgelegt. In dem neuen Entwurf, der die Zulassung von Zusatzstoffen zur Nachaufbereitung von bereits von Rohwasser zu Trinkwasser aufbereiteten Wässern für bestimmte Prozesswässer regelt,  sind verschiedene Änderungen vorgenommen worden. Erfasst werden nunmehr auch Trinkwässer für die gewerbliche Nutzung (als z.B. zur Herstellung von Getränken). Im Vordergrund steht dabei die Enthärtung oder Einstellung des pH-Wertes in Lebensmittelbetrieben.  In die Liste der zugelassenen Stoffe wurden nunmehr auch Calciumchlorid und Calciumsulfat aufgenommen. Bei enthärtetem Wasser (z.B.  .

Ein 53 Jahre alter Arbeiter wollte für einen Kollegen aus der Nachbarwerkhalle eine Presse suchen und sich auf demselben Weg ein Bier aus einem Automaten ziehen. Sein Arbeitsplatz befand sich in einer anderen Werkhalle, in der im Bereich des Tores mehrere Getränkeautomaten standen.

Das Bayerische Staatsministerium beteiligt sich mit einem Informationsstand zum Thema Herkunftsschutz für "Bayerisches Bier" (g.g.A) in Halle 1 an der Messe. Im Juni 2001 erhob die Europäische Union die Bezeichnung "Bayerisches Bier" zur "geschützten geographische Angabe" (g.g.A). Damit ist diese Bezeichnung nunmehr in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft geschützt und darf nur für Bier, das nach dem Reinheitsgebot in Bayern gebraut wurde, verwendet werden. Weitere Infos zum Herkunftsschutz für regionaltypische Spezialitäten aus Bayern sind im Internet unter www.spezialitaeten.bayern.de eingestellt.

Nimmt ein Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so rechtfertigt dies in der Regel keine fristlose, sondern lediglich eine ordentliche Kündigung. Ein Arbeitnehmer hatte trotz einer im Betrieb bekannten Urlaubssperre einen Urlaubsantrag gestellt und war, ohne auf die Genehmigung zu warten, in den Urlaub gefahren. Ein solches Verhalten rechtfertigt eine ordentliche Kündigung. Eine fristlose Kündigung ist nur gerechtfertigt, wenn es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, den Arbeitnehmer bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen. Das ist bei einem eigenmächtigen Urlaubsantritt eines Arbeitnehmers zumindest dann nicht der Fall, wenn sich dieser bisher nichts hat zu Schulden kommen lassen. LAG Rheinland-Pfalz 10. 4. 2002, 4 Sa 1097/01

Das Verwaltungsgericht Minden hat sich im Beschluss vom 18.10.2000 - 9 L 1175/00 - mit der Frage befasst, ob die Baubehörde für eine Diskothek die Dimensionierung der Lüftung nach der jeweiligen Gaststättenbauverordnung oder nach der Versammlungsstättenverordnung verlangen kann. Die Gaststättenbauverordnung verlangt weniger. Sie ist allein einschlägig, weil eine Diskothek eine Gaststätte im Sinne der Gaststättenbauverordnung ist.
Diskotheken unterfallen zwar in städtebaulicher Hinsicht nicht den Schank- und Speisewirtschaften, sondern den Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung. Diese Handhabung kann jedoch nicht auf das sicherheitstechnisch ausgerichtete Bauordnungsrecht übertragen werden. Sie erfasst Gaststätten aller Art, auch besondere Betriebsarten...

Bereits seit 1991 ist in Frankreich neben zahlreichen anderen Einschränkungen die direkte oder indirekte Fernsehwerbung für alkoholische Getränke im Fernsehen verboten. Die französischen Fernsehsender müssen anders als bei multinationalen Sportveranstaltungen bei so genannten "binationalen" Sportveranstaltungen alle verfügbaren Mittel einsetzen, um im Fernsehen Werbung für alkoholische Getränke zu verhindern. Der Unterschied zwischen beiden Veranstaltungsformen ist klar definiert: Eine multinationale Veranstaltung war zum Beispiel die Fußball-Europameisterschaft, eine binationale Veranstaltung wäre ein Länderspiel zwischen Deutschland und Frankreich, das in Deutschland stattfindet und bei dem eine deutsche Brauerei auf einer Bande für ihr Produkt wirbt.....

Der Schadensersatzanspruch nach § 16 Berufsbildungsgesetz setzt nur voraus, dass das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit durch einen Umstand, den der andere Teil zu vertreten hat, vorzeitig beendet wird. Die tatsächliche Beendigung, zum Beispiel durch Ausscheiden unter Vertragsbruch, genügt. Eine wirksame Kündigung kann nicht verlangt werden.
Gerade die rechtswidrige und damit rechtlich unwirksame Kündigung ist vielfach Ausgangspunkt für den Schadensersatzanspruch.
Löst der Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit schuldhaft vorzeitig, so kann der Ausbildende Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte. Seine Klage blieb in allen Instanzen erfolglos.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.

Im Jahre 2003 wurden in Deutschland 786 Mio EUR an Biersteuern entrichtet. Bei der Branntweinsteuer betrug der Wert 2,204 Mrd EUR, bei der Kaffeesteuer 980 Mio EUR und bei der Schaumweinsteuer 432 Mio EUR. Die Tabaksteuer lag mit 14,094 Mrd EUR noch über dem Solidaritätszuschlag von 10,288 Mrd EUR. Im Jahre 2003 haben Bund, Länder und Gemeinden insgesamt 442,2 Mrd EUR an Steuern eingenommen.

Eine Brauerei vertrieb unter anderem ein Bier namens "Champ". Sie hatte sich diesen Namen als Marke für verschiedene Getränke eintragen lassen: für Bier, aber auch für Sekt, Wein und Schaumwein. Das rief eine Organisation der französischen Champagnerwirtschaft auf den Plan. Um die Herkunftsbezeichnung zu schützen, wollte sie die missliebige Marke gelöscht wissen: Die Brauerei nutze Bekanntheit und guten Ruf des "Champagner" in unzulässiger Weise zur Absatzsteigerung, kritisierte sie und zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab jeder der beiden Parteien etwas Recht (6 U 86/01). Der Begriff "Champagner" sei weltweit ein Symbol für Exklusivität und daher bei "Trittbrettfahrern" beliebt, die diesen guten Ruf auf ihre Waren übertragen wollten, stellten die Richter fest.

Seit 1998 darf Kölsch mit einem EU-Logo gekennzeichnet werden und reiht sich damit in die illustre Reihe europäischer Regionalspezialitäten wie Bordeaux, Chianti und Champagner ein. Jetzt wurde die vorgeschriebene Kontrolle durch staatlich anerkannte Zertifizierungsinstitute erneut vorgenommen.

In einem Ausflugslokal werden die Räumlichkeiten einem breiten Publikumsverkehr eröffnet. So ist der Betriebsinhaber zu einer entsprechenden Verkehrssicherung verpflichtet. Zwar kann absolute Gefahrlosigkeit nicht verlangt werden. Der Betriebsinhaber darf auch darauf vertrauen, dass sich Dritte in verständiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellen. Nicht jede Erkennbarkeit einer Gefahrenstelle lässt jedoch schon die Sicherungspflichten entfallen. Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Umstände im Einzelfall wie u.a. die Erwartungshaltung des Publikums, der Sicherungsbedarf des schutzbedürftigsten Teils vor Gefahren zu bewahrenden Personenkreises, größeren Ausmaß der Gefahr sowie auch die Zumutbarkeit einer Gefahrenbeseitigung. Vor dieser Gefahrenquelle wurde nicht gewarnt.....

Der Kläger, der eine Stelle als Bilanzbuchhalter suchte, übersandte der Beklagten als mögliche, zukünftige Arbeitgeberin, seine Bewerbungsunterlagen. Die Beklagte reichte diese zurück mit dem Hinweis: "Ihr Lebenslauf enthält betreffend ihrer Berufstätigkeit seit 1985 ständig wechselnde Arbeitgeber. Dies muss einen Grund haben. Nach unseren Recherchen möchten wir von einem Bewerbungsgespräch Abstand nehmen".
Das Arbeitsgericht hat der Klage des Bewerbers mit folgender Begründung stattgegeben: Die Beklagte ist verpflichtet, den Kläger darüber aufzuklären, bei wem sie Auskünfte über ihn eingeholt hat. Mit der tatsächlichen Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder eines sie vorbereitenden geschäftlichen Kontakts entsteht zwischen den Verhandlungspartnern ein gesetzliches Schuldverhältnis...

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