Arbeitgeber muss AU-Bescheinigung stets anerkennen
Arbeitgeber sind an das Recht zur freien Arztwahl gebunden und dürfen nicht von Ärzten ausgestellte AU-Bescheinigungen zurückweisen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Erfurt hervor.
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Arbeitgeber sind an das Recht zur freien Arztwahl gebunden und dürfen nicht von Ärzten ausgestellte AU-Bescheinigungen zurückweisen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Erfurt hervor.
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