Arbeitgeber muss AU-Bescheinigung stets anerkennen
Arbeitgeber sind an das Recht zur freien Arztwahl gebunden und dürfen nicht von Ärzten ausgestellte AU-Bescheinigungen zurückweisen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Erfurt hervor.
Eingabehilfen öffnen
Arbeitgeber sind an das Recht zur freien Arztwahl gebunden und dürfen nicht von Ärzten ausgestellte AU-Bescheinigungen zurückweisen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Erfurt hervor.
Oettinger Brauerei GmbH
Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG
Ziemann Holvrieka GmbH
Brauring GmbH & Co.KG
DGL GmbH & Co. KG