Arbeitgeber muss AU-Bescheinigung stets anerkennen
Arbeitgeber sind an das Recht zur freien Arztwahl gebunden und dürfen nicht von Ärzten ausgestellte AU-Bescheinigungen zurückweisen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Erfurt hervor.
Eingabehilfen öffnen
Arbeitgeber sind an das Recht zur freien Arztwahl gebunden und dürfen nicht von Ärzten ausgestellte AU-Bescheinigungen zurückweisen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Erfurt hervor.
valantic Supply Chain & Procurement Consulting GmbH
BITO-Lagertechnik Bittmann GmbH
Endress+Hauser Group Services AG
Holsten-Brauerei AG
Einbecker Brauhaus AG