Zehn Jahre nach ihrer Einführung steht die europäische Novel-Food-Verordnung auf dem Prüfstand. Noch diesen Herbst soll die Europäische Kommission einen Entwurf der überarbeiteten Verordnung veröffentlichen. Eine spannende Frage ist, ob neben dem Verbraucherschutz Bedürfnisse von Industrie und Handel gleichermaßen berücksichtigt werden. Internationale Experten aus Politik, Wissenschaft und Industrie trafen sich auf der „Novel Foods“-Konferenz der Akademie Fresenius am 18. und 19. Oktober in Darmstadt, um sich über ihre Erfahrungen und Erwartungen auszutauschen.

Als eine Gaststätte eröffnet wurde, gab der Vermieter gegenüber der Getränkegroßhandlung folgende Erklärung ab:

Verbände der Lebensmittelwirtschaft (Netzwerk Lebensmittel-Forum) fordern Bundesregierung und Europäische Kommission dringend auf, die staatliche Förderung des Bio­energiesektors neu auszurichten. „Diese massiven Subventionen dürfen nicht einseitig zu Lasten der Lebensmittelerzeugung gehen. Sie sind ein unzulässiger Eingriff in den Markt zu Lasten der Lebensmittelwirtschaft und der Verbraucher“, erklärt Rechtsanwalt Peter Hahn im Namen von acht Verbänden. Diese befürchten Engpässe bei der Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Lebensmitteln aus heimischer Erzeugung. Deshalb sollten insbesondere zur Erzeugung von Biotreibstoffen und zur Biogasnutzung nur Rohstoffe zum Einsatz kommen, die weder für den menschlichen Konsum noch für die Nutzung als Futtermittel geeignet sind. „Mit der jetzigen staatlichen Förderung wird praktisch eine Bioenergie-Marktordnung geschaffen. Die Auswirkungen dieser politisch vorgegebenen Wettbewerbsverzerrung sind eine drastisch verschärfte Flächen- und Rohstoffkonkurrenz und wirtschaftlicher Druck auf die landwirtschaftliche Tier­haltung und die Ernährungs­industrie.“

Zur Information über die Veränderungen der neuen EU-Eichverordnung lud Rastal am 11. Mai 2007 Peter Jagger, ehemals führender Mitarbeiter der – bereits aufgelösten – britischen „Eichbehörde“, zu einem Seminar nach Höhr-Grenzhausen ein.

„Das von der Bundesregierung beschlossene Zuteilungsgesetz 2012 für den Emissionshandel ist ungerecht und unpraktikabel“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes Peter Hahn. Er weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf auch Brauereien als Energieerzeuger einstuft und damit für die Betroffenen schwerwiegende finanzielle Folgen auslöst.

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, der Arbeitgebern eine „willkürliche Ungleichbehandlung“ von Arbeitnehmern verbietet, gilt nur bei einer generellen, einheitlichen Lohnerhöhung. So die Kernaussage eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ.: 4 Sa 325/06).

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 hatte der Deutsche Bundestag die ermäßigten Biersteuersätze für kleine unabhängige Brauereien gemäß § 2 Biersteuergesetz drastisch gekürzt. Dies führte zu erheblichen Biersteuermehrbelastungen der betrof-

Im August 2006 verabschiedete die EU-Kommission die Merkblätter zur „Besten Verfügbaren Technik (BVT) für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie“. Diese BVT-Merkblätter beinhalten keine Grenzwerte und haben keine unmittelbare rechtliche Relevanz, sondern dienen als Expertenurteil und Richtschnur bei der Umsetzung gesetzlicher Standards.

Das Tribunale di Turino gab der Klage des Bayerischen Brauerbundes gegen die holländische Bavaria-Brauerei bezüglich der Nutzung von Bavaria-Marken für holländisches Bier in vollem Umfang statt....

„Der heute den Finanzministern der EU-Mitgliedstaaten vorliegende Kompromissvorschlag für höhere Biersteuersätze ist ein fauler Kompromiss“. Mit diesen Worten kommentierte Rechtsanwalt Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes e. V. den Vorschlag von EU-Kommissar Kovacs, die Mindeststeuersätze für Bier um 4,5 Prozent anzuheben. Für deutsche Verbraucher hätte dies derzeit keine Auswirkungen. Zugleich schlage aber die Kommission eine Indexierung vor, nach der dann künftig die Steuersätze alle drei Jahre angehoben werden könnten. Einen Automatismus für kontinuierliche Steuererhöhungen lehnt der Deutsche Brauer-Bund e.V. ab. Der Brüsseler Kompromiss beseitige auch nicht den Strukturfehler der Alkoholbesteuerung...

Bei Abschluss eines Mietverhältnisses kann eine bestimmte Mietzeit vereinbart und weiter vorgesehen werden, dass der Mieter berechtigt ist, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen. Dabei handelt es sich um eine Option zugunsten des Mieters.

Die EU-Kommission will die Mindeststeuersätze auf Alkohol in den 25 EU-Staaten zum 1. Januar 2008 erhöhen. Grund ist, dass die Abgaben seit 1992 nicht mehr der Inflation angepasst wurden. Setzt sich Brüs-sel durch, würden Bier, Sherry, Portwein und andere Spirituosen in einigen EU-Staaten teurer. ...

Durch Art. 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 vom 29. Juni 20061 (1) wird der allgemeine Steuersatz von 16 auf 19 Prozent angehoben. Um Übergangsschwierigkeiten zu vermeiden, lässt die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 11.8.20062 (2) eine Vielzahl von Übergangsregelungen zu, die je nach Branchenzu­gehörigkeit besondere Relevanz haben. Im Folgenden werden die Besonderheiten für die Erstattung von Pfandbeträgen bei der Leergutrücknahme sowie die Behandlung der Gastwirtschafts­umsätze in der Silvesternacht dargestellt. Darüber hinaus wird ein Hinweis auf notwendige Änderun­gen von Miet- und Pachtverträgen gegeben.

Der von der Kommission am 08.09.2006 vorgelegte Vorschlag zur Erhöhung des Mindeststeuersatzes auf Bier um 31 Prozent wird im Ministerrat keine Mehrheit finden. Wie der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder MdB, dem Verband Private Brauereien Deutschland e.V. mitgeteilt hat, wird Bundesfinanz-minister Peer Steinbrück für die Bundesrepublik Deutschland dem Kommissionsvorschlag nicht zustimmen. Kauder hatte sich bereits im Vorfeld gegen die Pläne der Europäischen Kommission gewandt und unterstrichen, dass eine weitere steuerliche Belastung des Lebensmittels Bier nicht akzeptabel sei. ...

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