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09.12.2008

Für Arbeitszeugnis gilt Grundsatz der Klarheit und Wahrheit

Ein Zeugnis über eine bisher ausgeübte Tätigkeit ist von wesentlicher Bedeutung, wenn ein neues Arbeitsverhältnis gesucht wird. Deshalb ist der bisherige Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, dessen Inhalt allerdings nicht immer die Zustimmung des Arbeitnehmers findet.

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