Einem Speiserestaurant war es erlaubt, auf dem Gehweg Waren zu verkaufen und dafür „Verkaufseinrichtungen“ (z.B. eine Eistheke) aufzu­stellen. Der Wirt sah das aber nicht so eng.

Zum Artikel „Weißbierpils – eine echte Bierinnovation“, Brauwelt Nr. 42/43, S. 1392.

Die Europäische Kommission hat ein Informationsblatt für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer erarbeitet. Dieses Blatt enthält sehr kurz zusammengefasst die vorrangigen Pflichten der Unternehmer nach den EU-Rechtsvorschriften zur Lebensmittel-

Ab 1. Mai 2006 gilt die neue Dosenpfand-Regelung, wonach leere Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgegeben werden können, wo Einweg verkauft wird. Die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH hat deshalb vor kurzem in Frankfurt/Main den Stand ihrer Arbeiten vorgestellt, räumte aber sofort ein, dass eine flächendeckende Lösung bis zum Stichtag nicht möglich sei, obwohl die Weichen bereits gestellt sind:
-Die Bundesdruckerei soll als Generalunternehmer für das Sicherheitsverfahren zuständig sein. Das EAN-System allein sei unzureichend. Die Entwertung erfolgt per Kompaktierung.
-Außerdem soll das P-System von Lekkerland weiterentwickelt werden.
-Die Teilnehmer der so genannten Feldtests zur Erprobung der neuen Systeme stehen fest. www.ne-na.de.

Die Biersteuer machte im Jahr 2004 in Deutschland 787 Mio EUR aus und lag damit an dritter Stelle bei den Steuern auf Getränke, hinter der Branntweinsteuer mit 2195 Mio EUR und der Kaffeesteuer mit 1025 Mio EUR aber noch vor der Schaumweinsteuer mit 436 Mio EUR.

"Kein Gebiet des Handels und der Industrie wird seit einer Reihe von Jahren in einem solchen Umfang fortgesetzt durch gesetzgeberische und polizei­liche Maßnahmen betroffen und beunruhigt, keines weist eine so große Rechtsunsicherheit auf, als das der Nahrungs- und Genussmittel." Man könnte meinen, hier hat jemand die Gegenwart beschrieben, aber diese Beschreibung stammt aus dem Jahre 1955, als in Nürnberg der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) gegründet wurde. Geändert hat sich offensichtlich nicht viel, wenn man sich die Diskussionen um den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, um die so genannten "Health Claims" in Brüssel oder auch um das Übergewicht, speziell bei Kindern, in Deutschland in Erinnerung ruft. Der Vorsitzende des BLL, Dr. ...

"Das neue Wettbewerbsrecht ist ein wichtiger Schritt hin zu schnelleren und sichereren Investitionsentscheidungen, insbesondere für mittelständische Unternehmen." Mit diesen Worten kommentiert Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement die Einigung der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Vermittlungsausschuss. ..

Der Bundesrat hat die 11. Änderungsverordnung zur Bedarfsgegenständeverordnung verabschiedet. Sie wurde am 20. Juli 2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am folgenden Tag in Kraft.
Mit der Änderungsverordnung wird unter anderem die Frist für die Verwendung von Azodicarbonamid im Rahmen bestimmter Anwendungen um vier Monate verlängert. Infolgedessen dürfen Kronenkorken, deren Dichtungsmassen mit dem Treibmittel Azodicarbonamid (ADC) aufgeschäumt werden, bis zum 1. Dezember 2005 verarbeitet werden, sofern sie zum Verschließen von kohlensäurehaltigen Getränken (wie z.B. Bier oder Mineralwasser) eingesetzt werden.
Auch nach dem 1. Dezember und unter Angabe des Abfüll­datums abgefüllt wurden. Entscheidend ist, dass man von der Angabe auf das Abfülldatum schließen kann..

Die deutschen Brauer sprechen sich gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. "Schon die bloße Ankündigung ist für die deutsche Brauwirtschaft ein ebenso falsches wie kontraproduktives Signal," stellte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes (DBB), Peter Hahn, klar. Die Branche leide in Handel und Gastronomie bereits heute stark unter der in Deutschland herrschenden Konsumzurückhaltung und brauche dringend Impulse, die die Kaufkraft des Verbrauchers nachhaltig stärken und ihn nicht weiter verunsichern.
Da Bier in Deutschland, anders als zum Beispiel Kaffee oder Tee, mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent belegt ist, träfe eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um zwei Prozent das Bier in vollem Umfang..

Die steuerrechtlichen Vorschriften, die sich mit dem Haustrunk der Brauwirtschaft befassen, sind seit einigen Jahren unverändert. Lediglich die Höhe des Wertes der steuerfrei an Arbeitnehmer abzugebenden Menge wurde im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2004, mit dem bekanntlich auch die Biersteuermengenstaffel für mittelständische Brauereien beschnitten wurde, von ehemals 1200 EUR auf jetzt 1080 EUR reduziert. Der Beitrag gibt auf Fragen hinsichtlich einzelner Steuerarten und verschiedener Getränke Antwort.
n der Beratungspraxis ergeben sich immer wieder Fragen zur steuerlichen Behandlung des Haustrunks, die sich sowohl auf die Biersteuer als auch auf die Einkommen- und Umsatzsteuer beziehen. Dies nehmen wir zum Anlass, den Sachverhalt nochmals etwas ausführlicher darzustellen. 2 Ziff.

Nach dem Vorläufigen Biergesetz von 1992 dürfen zur Bereitung von untergärigem Bier, abgesehen von den im Gesetz formulierten Ausnahmen, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. Bier ist nach dem Gesetz ein unter Verwendung von Hefe gegorenes Getränk im Wesentlichen aus Wasser, Hopfen und Malz oder pflanzlichen Malzersatzstoffen, das nach Aussehen, Geruch und Geschmack von der Verkehrsanschauung als Bier angesehen wird. Wird Bier nicht nach dem Gesetz hergestellt, so ist es vorschriftswidrig, aber gleichwohl Bier. Ins­besondere verliert ein unter Beachtung des Reinheitsgebots hergestelltes Ge­tränk nicht dadurch seine Eigenschaft als Bier, dass ihm nachträglich weitere Stoffe zugesetzt werden. Dabei ist aber eine großzügige Handhabung geboten. ...

Ein Unternehmen, das sich eher um Textilprodukte kümmerte, hatte für sich die Internet Domain "veltins.com" registrieren lassen. Damit war die Brauerei nicht einverstanden, die für sich die Internet Domain "veltins.de" in Anspruch nahm. Nun ist es nach § 14 Markengesetz Dritten untersagt, ein mit der Marke identisches Zei­chen zu benutzen, wenn es sich dabei um eine bekannte Marke handelt und die Benut­zung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Mar­ke ausnutzt oder beeinträchtigt. Es kam also auf den Bekanntheitsgrad des Kennzeichens der Brauerei an, der möglicherweise 80 Prozent erreichte, so dass es sich dann sogar um eine berühmte Marke gehandelt hätte. Dies bedurfte aber keiner genauen Feststellung.6. Dr. O..

In einem Entwurf zur Änderung der Bedarfsgegenstände-VO soll u.a. die Richtlinie 2004/1/EG umgesetzt werden. Diese verbietet künftig den Einsatz des Treibmittels Azodicarbonamid (ADC) zur Herstellung von Lebensmittel-Bedarfsgegenständen. Das bedeutet, dass ab 2. August 2005 PVC-haltige geschäumte Kronenkorken und Aludrehverschlüsse nicht mehr verwendet werden dürfen. Vor diesem Termin abgefüllte Getränke dürfen weiter in Verkehr gebracht werden, wenn der Tag der Abfüllung oder eine andere Angabe, die auf diesen schließen lässt (MHD, Los-Kennzeichnung), auf ihnen angegeben ist. Zurzeit steht noch keine befriedigende Ersatzlösung zur Verfügung. Eventuell bieten Verschlüsse mit ungeschäumten PVC-haltigen Granulaten eine Alterna-tive.

Gemäß § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündi­gung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, was nicht im­mer beachtet wird. Bei dieser Ausgangslage hat sich das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 16. 9. 2004 - 2 A ZR 659/03 - mit einem Sachverhalt befasst, wo es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem heftigen Disput gekommen war. Dieser führte dazu, dass der Arbeitnehmer den Betrieb verließ. Danach machte der Arbeitnehmer geltend, das Arbeitsverhältnis würde unverändert fortbestehen, denn es wäre nicht zur schriftlichen Kündigung oder zu einem schriftlich abgeschlossenen Ablösungsvertrag gekommen. Diese Berufung auf die gesetzliche Regelung verstieß nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben..

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