19.09.2006

Besteuerung alkoholischer Mischgetränke

Ein deutscher Getränkehersteller mischte Limonade und ein niederländisches Produkt namens „malt beer base“ zu einem alkoholhaltigen Mischgetränk. Um Steuern zu sparen, deklarierte er das „malt beer base“ als Bier (10 Cent Steuer pro Liter). Die Zollverwaltung dagegen stufte das Getränk als Branntwein ein (15 EUR Steuer pro Liter). In letzter Instanz entschied der Bundesfinanzhof am 28. März 2006 (VII R 50/04), dass „malt beer base“ zwar aus einem stark eingebrautem Bier hergestellt werde, das aber einer Ultrafiltration unterzogen wird. Dabei entsteht eine „farblose, klare, nach Alkohol riechende und schwach bitter schmeckende Flüssigkeit“. Der „malt beer base“ seien die für das Bier typischen Bitterstoffe entzogen. Sie weise auch „keine biertypische Färbung“ mehr auf..

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