Die Frist für die Erstellung einer Positivliste für Wirkstoffe in Biozid-Produkten wird vom 14. Mai 2010 auf den 14. Mai 2014 verlängert. Das Plenum stimmte am 24. März 2009 dem Kompromiss mit dem Ministerrat zur „Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in Bezug auf die Verlängerung bestimmter Fristen“ zu. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit nach der Ersten Lesung abgeschlossen. Der Vorschlag der Kommission wurde notwendig, nachdem sich zeigte, dass die Erstellung einer Positivliste auf EU-Ebene für Wirkstoffe in Biozid-Produkten bis zum 14. Mai 2010 nicht möglich ist. Der Übergangszeitraum wird um vier statt um drei Jahre bis zum 14. Durch die Verlängerung des Übergangszeitraums kann die Bewertung der Wirkstoffe in Biozid-Produkten abgeschlossen werden..
Durch den Arbeitsvertrag wird festgelegt, welche Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen kann. Dabei handelt es sich aber nicht um eine abschließende Regelung. Ansprüche für einen Arbeitnehmer können sich auch aus einer betrieblichen Übung ergeben.
Nach § 5 Gaststättengesetz können Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis bedürfen, jederzeit Auflagen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit, erteilt werden. Das Ausmaß der durch den Betrieb im Biergartenbereich einer Gaststätte bedingten
Eine erhebliche Erweiterung der Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer trat durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.1.2009 ein. Das Bundesarbeitsgericht legte das nationale Urlaubsrecht bislang dahingehend aus, dass der Rest des Jahresurlaubs komplett entfällt und nicht abzugelten ist, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des 31.3. des Folgejahres krank war und deshalb keinen Urlaub antreten konnte. Dies hält der EuGH für europarechtswidrig.
Die Überalterung der Gesellschaft wirft ihre Schatten voraus. Der Zeitaufwand für die Pflege naher Angehöriger kann mit der Arbeitszeit kollidieren. Daran hat der Gesetzgeber gedacht und mit dem Pflegezeitgesetz vom 28.05.2008 das Arbeitsverhältnis mit neuen Regelungen belastet. Der Arbeitgeber soll das Risiko familiärer Verpflichtungen des Arbeitnehmers wegen eines Pflegefalles mittragen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen eines Akutfalles wurde genauso geregelt wie ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder auf Teilzeitarbeit und ein Kündigungsverbot für die betroffenen Arbeitnehmer. Auch arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter werden wie Arbeitnehmer geschützt. Dieses Pflegezeitrecht lässt sich nicht in Arbeitsverträgen abbedingen. Man sollte sich auf kommende Probleme rechtzeitig einstellen.
Im kommenden Jahr werden wir in unserer Rubrik Recht regelmäßig aktuelle juristische Themen mit Relevanz für die Brau- und Getränkebranche aufgreifen. Insbesondere die Bereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Vertragsrecht, aber auch wirtschaftsrechtliche Themen wie zum Beispiel Wettbewerbsrecht oder Frachtrecht stehen im Fokus.
Ein Zeugnis über eine bisher ausgeübte Tätigkeit ist von wesentlicher Bedeutung, wenn ein neues Arbeitsverhältnis gesucht wird. Deshalb ist der bisherige Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, dessen Inhalt allerdings nicht immer die Zustimmung des Arbeitnehmers findet.
Alsbald nach dem Bezug einer Wohnung ergab sich für den Vermieter, dass der Mieter die Miete nicht zahlte. Er rief deshalb bei dem Arbeitgeber des Mieters an, weil der Mieter eine Verdienstbescheinigung vorgelegt hatte; danach waren die Ansprüche des Mieters auf Zahlung des Arbeitsentgelts weder abgetreten noch verpfändet noch gepfändet. Diese Erklärung war objektiv unrichtig, weil eine Lohnpfändung über 25 EUR monatlich vorlag.
Das Brauereigeschäft nutzt verschiedene Vertragstypen, die in ihrer Gestaltung, Ausführung und Durchsetzung vielschichtig und nicht immer einfach zu handhaben sind. Dieser Beitrag fasst schwerpunktmäßig Problemstellen und wichtige Kernpunkte einer Vertragsgestaltung zusammen.
Wenn das Gemeindewasserwerk eine Wasserleitung verlegt, kann generell ein Herstellungsbeitrag gefordert werden. Dies kommt allerdings nicht in Frage für Gebäude, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluß an die gemeindliche Einrichtung auslösen oder nicht angeschlossen werden dürfen. Solche Gebäude werden erst beitragspflichtig, wenn sie tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen sind. Darauf weist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8.5.2008 – 20 ZB 08.843 – hin. Wasseranschlüsse, welche das Wasser aus eigenen Brunnen oder Zisternen beziehen, genügen nicht, um die Beitragspflicht auszulösen..
Grundsätzlich obliegt dem Vermieter/Verpächter eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter/Pächter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die – für den Vermieter erkennbar – von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann.
Im Rauchverbot-Urteil vom 30. Juli 2008 haben die obersten Verfassungsrichter die bestehenden Rauchverbote für so genannte Einraumgaststätten in Berlin und Baden-Württemberg außer Kraft gesetzt und gleichzeitig Nachbesserungen des Gesetzes verlangt. Dies bedeutet, dass bis zum Ablauf der Nachbesserungsfrist am 31. Dezember 2009 in kleinen Kneipen, die keine Speisen anbieten, wieder geraucht werden darf. Zudem muss Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt bleiben und Raucherkneipen müssen unübersehbar als solche gekennzeichnet werden. Das Gericht erlaubt außerdem Diskothekenbetreibern, abgetrennte Raucherräume einzurichten, wenn dort keine Tanzfläche ist und nur Gäste ab 18 Jahren eingelassen werden.
Der Bundesverband des deutschen Getränkefachgroßhandel (BV GFGH) begrüßt zusammen mit seinen vielen getränkeorientierten Kunden in der Gastronomie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli als ein Urteil mit Augenmaß. Die Entscheidung sei zumindest ansatzweise die „längst fällige Ohrfeige gegen die Bevormundung der Bürger“, so Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des BV GFGH. Er begrüßt die Übergangsregelungen für getränkeorientierte Gaststätten bis 75 Quadratmetern Fläche, die sich bis zur endgültigen Regelung Ende 2009 als Raucher-Gaststätte kennzeichnen müssten. „Hoffentlich bedeutet die Aufforderung an den Gesetzgeber zu einer Novellierung nicht nur eine Gnadenfrist“, äußert Guder, der noch das Damoklesschwert eines generellen Rauchverbots fürchtet, wie es auch von Seiten der Verfassungsrichter angesprochen wurde.
In Produktionsbetrieben fällt vielfach ein Abwasser an, das stärker belastet ist als das normale Abwasser. Deshalb ist in der örtlichen Entwässerungssatzung eine Grenzwertfestsetzung enthalten, die rechtlich wirksam ist. Dafür kann die Anwendung der einschlägigen DIN vorgeschrieben werden.
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