Alsbald nach dem Bezug einer Wohnung ergab sich für den Vermieter, dass der Mieter die Miete nicht zahlte. Er rief deshalb bei dem Arbeitgeber des Mieters an, weil der Mieter eine Verdienstbescheinigung vorgelegt hatte; danach waren die Ansprüche des Mieters auf Zahlung des Arbeitsentgelts weder abgetreten noch verpfändet noch gepfändet. Diese Erklärung war objektiv unrichtig, weil eine Lohnpfändung über 25 EUR monatlich vorlag.

Das Brauereigeschäft nutzt verschiedene Vertragstypen, die in ihrer Gestaltung, Ausführung und Durchsetzung vielschichtig und nicht immer einfach zu handhaben sind. Dieser Beitrag fasst schwerpunktmäßig Problemstellen und wichtige Kernpunkte einer Vertragsgestaltung zusammen.

Wenn das Gemeindewasserwerk eine Wasserleitung verlegt, kann generell ein Herstellungsbeitrag gefordert werden. Dies kommt allerdings nicht in Frage für Gebäude, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluß an die gemeindliche Einrichtung auslösen oder nicht angeschlossen werden dürfen. Solche Gebäude werden erst beitragspflichtig, wenn sie tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen sind. Darauf weist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8.5.2008 – 20 ZB 08.843 – hin. Wasseranschlüsse, welche das Wasser aus eigenen Brunnen oder Zisternen beziehen, genügen nicht, um die Beitragspflicht auszulösen..

Grundsätzlich obliegt dem Vermieter/Verpächter eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter/Pächter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die – für den Vermieter erkennbar – von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann.

Im Rauchverbot-Urteil vom 30. Juli 2008 haben die obersten Verfassungsrichter die bestehenden Rauchverbote für so genannte Einraumgaststätten in Berlin und Baden-Württemberg außer Kraft gesetzt und gleichzeitig Nachbesserungen des Gesetzes verlangt. Dies bedeutet, dass bis zum Ablauf der Nachbesserungsfrist am 31. Dezember 2009 in kleinen Kneipen, die keine Speisen anbieten, wieder geraucht werden darf. Zudem muss Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt bleiben und Raucherkneipen müssen unübersehbar als solche gekennzeichnet werden. Das Gericht erlaubt außerdem Diskothekenbetreibern, abgetrennte Raucherräume einzurichten, wenn dort keine Tanzfläche ist und nur Gäste ab 18 Jahren eingelassen werden.

Der Bundesverband des deutschen Getränkefachgroßhandel (BV GFGH) begrüßt zusammen mit seinen vielen getränkeorientierten Kunden in der Gastronomie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli als ein Urteil mit Augenmaß. Die Entscheidung sei zumindest ansatzweise die „längst fällige Ohrfeige gegen die Bevormundung der Bürger“, so Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des BV GFGH. Er begrüßt die Übergangsregelungen für getränkeorientierte Gaststätten bis 75 Quadratmetern Fläche, die sich bis zur endgültigen Regelung Ende 2009 als Raucher-Gaststätte kennzeichnen müssten. „Hoffentlich bedeutet die Aufforderung an den Gesetzgeber zu einer Novellierung nicht nur eine Gnadenfrist“, äußert Guder, der noch das Damoklesschwert eines generellen Rauchverbots fürchtet, wie es auch von Seiten der Verfassungsrichter angesprochen wurde.

In Produktionsbetrieben fällt vielfach ein Abwasser an, das stärker belastet ist als das normale Abwasser. Deshalb ist in der örtlichen Entwässerungssatzung eine Grenzwertfestsetzung enthalten, die rechtlich wirksam ist. Dafür kann die Anwendung der einschlägigen DIN vorgeschrieben werden.

Während Teil 1 dieses Beitrages aufzeigte, dass die wesentlich komplizierteren Bewertungsverfahren in der Regel zu spürbar höheren Wertansätzen in Gestalt der Verkehrswerte führen, befasst sich Teil 2 mit der Frage, ob im Rahmen der neuen Vor­schriften des ErbStG zwangsläufig eine höhere Steuerbelastung beim Brauereiüber­gang auftreten muss.

Der vorliegende Beitrag beschreibt die Bewertung von Betriebs- und Grundver­mögen einer Brauerei vor und nach der Erbschaftssteuerreform und versucht, anhand praktischer Berechnungsbeispiele aufzuzeigen, ob die Absicht der Regierung, Betriebe im Generationswechsel zu entlasten, der Wirklichkeit entspricht. Ein zweiter Teil wird sich mit der Besteuerung von Brauereibetriebsvermögen und Grundvermögen beschäftigen.

Ermäßigung der Abwassergebühren für Betrieb

Ein Drittel der deutschen Mittelständler ist nicht für die Unternehmenssteuerreform 2008 gerüstet. Wichtige Gesetzesänderungen, wie die Senkung der Steuerbelastung oder der Wegfall der Wahlmöglichkeiten bei Abschreibungen, sind nicht bekannt. Dies ergab ein internetbasierter Schnelltest der Sage Software GmbH & Co. KG, mit 250 000 Kunden einer der Marktführer für betriebswirtschaftliche Software und Services im deutschen Mittelstand.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 14. Februar 2008 in dem Verfahren des Bayerischen Brauerbundes gegen die in Deutschland registrierte Marke „Bavaria Holland Beer“ der holländischen Brauerei Bavaria N. V. eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof beschlossen.

Im August 2007 trat das so genannte Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es hierbei, durch eine Steuerentlastung der Unternehmen zu bewirken, den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb attraktiver zu machen. Der Beitrag betrachtet Rechtsformen im Focus der Unternehmenssteuerreform 2008 und will Anstoß geben, die individuellen Umstände gegebenenfalls neu zu überdenken.

Das Bundesverfassungsgericht hat die von einer Mitgliedsbrauerei des Verbandes Private Brauereien Deutschland e.V. eingelegte unmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen Artikel 15 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004, mit dem die ermäßigten Steuersätze des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 gekürzt wurden, nun doch nicht sofort zur Entscheidung angenommen, sondern die Brauerei zunächst auf die Erschöpfung des Rechtsweges verwiesen.

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