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Recht

Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsaus­falls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9.7.2008 – 5 AZR 810/07 – ruht auch bei Zugrundelegung der Saisonabhängigkeit des Betriebes die Arbeitspflicht in einem fest bestimmten Zeitraum. Dasselbe gilt für „umsatzschwache Wintermo­nate“ und die „witterungsbedingte Einstellung der Tätigkeit“. Der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer einseitig von der Ar­beit freizustellen, um seiner Vergütungspflicht zu entgehen. Die Arbeitspflicht bleibt bestehen. Die Arbeitspflicht entfällt auch nicht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zur Arbeit abgerufen hat. Bei einer wirksamen Vereinbarung von Abrufarbeit ist der Arbeitnehmer nur im Umfang des jeweiligen Abrufs durch den Arbeitgeber zur Ar­beitsleistung berechtigt und verpflichtet. Soweit der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu Recht nicht abruft, fällt die Arbeit nicht aus.

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Ein arbeitsloser 42-jähriger Groß- und Außenhandelskaufmann Arbeitslosengeld II. Schriftlich bewarb er sich auf eine Stellenanzeige, die u. a. folgenden Wortlaut hatte: „…. Wir suchen ... sofort: jüngere/n Buchhalter/in in Vollzeit. Ihr Profil: Abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung in Rechnungswesen, Finanzbuchhaltung und MS-Office, betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sind wünschenswert. Ihre Aufgaben: Alle anfallenden Arbeiten in der Fibu, Zahlungsverkehr und Mahnwesen, Begleitung bei der Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems, Aufgaben in der Assistenz der Geschäftsführung. …“ Der Bewerbung legte er sein Zeugnis der FOS Wirtschaft, eines über eine Ausbildung bei einem Autohaus, ein Prüfungszeugnis über seine Ausbildung zum Groß- und Außenhandels-Kaufmann, ein Abschlusszeugnis der berufsbildenden Schule sowie ein Zeugnis eines Maschinenschreibinstituts bei.

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Phthalate, Antimon, Acetaldehyd, Geschmacksbeeinträchtigung, usw… Begriffe, die die Medien derzeit prägen und die mehr oder weniger direkt mit der Verpackung in Verbindung gebracht werden können. Setzt man sich dann mit den gesetzlichen Hintergründen auseinander, wird man schnell mit einem Wust von europäischen und nationalen Verordnungen, Richtlinien und Änderungsrichtlinien konfrontiert. Da wird es schwer, den Überblick zu behalten.

Recht

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit Urteil vom 2. Juli 2009 den Schutz der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ als in der gesamten EU geschützte geografische Angabe (g.g.A.) bestätigt. Die im Jahre 2001 auf Beschluss des Rates der Europäischen Union erfolgte Eintragung dieser Bezeichnung in das EU-Register der geschützten

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Ein Unternehmer, der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung, sondern durch Einnahmen-überschussrechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, hierfür den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR“ zu verwenden. Dies ist der Tenor eines am 1. April 2009 veröffentlichtes Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. Dezember 2008 (AZ 6 K 2187/08). Im Streitfall erklärte der Kläger gewerbliche Einkünfte und reichte beim Finanzamt hierzu eine nach dem herkömmlichen elektronischen DATEV-System verfasste Einnahmen-/Überschussrechnung ein. Das Finanzamt beanstandete zwar die Höhe der erklärten Einkünfte nicht, forderte den Kläger unter Hinweis auf die nunmehr bestehende gesetzliche Verpflichtung aber dazu auf, die Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck – Anlage EÜR – vorzunehmen und diesen nachzureichen (§ 60 Abs. 4 Einkommensteuerdurchführungs-Verordnung – EStDV). Der 6. Senat des Finanzgerichts Münster sprach den Kläger jetzt von einer solchen Verpflichtung frei.

Recht

Die Anordnung von Kurzarbeit bedarf einer Rechtsgrundlage. Für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse wird diese Option oft in Tarifverträgen geregelt. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Betriebsvereinbarung in Betrieben mit einem Betriebsrat. Schließlich kann man die Anordnung von Kurzarbeit in den einzelnen Arbeitsverträgen vereinbaren. Schwierig wird es, wenn alle drei Möglichkeiten nicht gegeben sind.

Recht

Für Unternehmer stellt sich oft die Frage, wie sie verhindern können, dass ihr Lebenswerk oder der über mehrere Generationen erfolgte Unternehmensaufbau durch Nachlassstreitigkeiten oder Entscheidung der Erben zunichte gemacht wird. Eine mögliche Antwort auf diese Frage kann in der Errichtung einer Unternehmensstiftung liegen.

Recht

Im Zuge der derzeit auf dem gesamten Weltmarkt vorherrschenden Finanzkrise, die nicht einmal vor den mit in der Vergangenheit liegenden exorbitanten Zuwachsraten gesegneten Schwellenländern Halt gemacht hat, wird die 1A-Bonität und dadurch bedingt das „Rating“ von Unternehmen und Unternehmern zukünftig erheblich an Bedeutung gewinnen. Der Beitrag geht unter handelsrechtlichen Aspekten der Frage nach, wie Unternehmen der Brauwirtschaft sowie Mineralwasserbetriebe dem großen Risiko der „Nichtfinanzierung“ durch Banken begegnen können. Mit der steuerrechtlichen Entscheidung und der Bewertungsmethodik werden sich Teil 2 und 3 befassen.

Recht

Bei der Frage, ob ein Biergarten in der Wohnnachbarschaft erträglich ist, kommt es häufig zum Streit zwischen Anwohnern und Gastronomiebetreibern, mit der Folge, dass Gerichte über die Zwistigkeiten entscheiden müssen. Diesmal urteilte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 9 K 2466/07 zugunsten einer Anwohnerin. Restaurants mit Außengastronomie sind typischerweise besonders lärmintensiv. Sind solche Gaststättenbetriebe in einer überwiegend als Wohngebiet genutzten Gegend ansässig beziehungsweise sollen sie in einem entstehen, ist Ärger mit der Nachbarschaft vorprogrammiert.

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