31.03.2009

Inverkehrbringen von Biozid-Produkten

Die Frist für die Erstellung einer Positivliste für Wirkstoffe in Biozid-Produkten wird vom 14. Mai 2010 auf den 14. Mai 2014 verlängert. Das Plenum stimmte am 24. März 2009 dem Kompromiss mit dem Ministerrat zur „Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in Bezug auf die Verlängerung bestimmter Fristen“ zu. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit nach der Ersten Lesung abgeschlossen. Der Vorschlag der Kommission wurde notwendig, nachdem sich zeigte, dass die Erstellung einer Positivliste auf EU-Ebene für Wirkstoffe in Biozid-Produkten bis zum 14. Mai 2010 nicht möglich ist. Der Übergangszeitraum wird um vier statt um drei Jahre bis zum 14. Durch die Verlängerung des Übergangszeitraums kann die Bewertung der Wirkstoffe in Biozid-Produkten abgeschlossen werden..

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