Eingabehilfen öffnen

31.03.2009

Inverkehrbringen von Biozid-Produkten

Die Frist für die Erstellung einer Positivliste für Wirkstoffe in Biozid-Produkten wird vom 14. Mai 2010 auf den 14. Mai 2014 verlängert. Das Plenum stimmte am 24. März 2009 dem Kompromiss mit dem Ministerrat zur „Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in Bezug auf die Verlängerung bestimmter Fristen“ zu. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit nach der Ersten Lesung abgeschlossen. Der Vorschlag der Kommission wurde notwendig, nachdem sich zeigte, dass die Erstellung einer Positivliste auf EU-Ebene für Wirkstoffe in Biozid-Produkten bis zum 14. Mai 2010 nicht möglich ist. Der Übergangszeitraum wird um vier statt um drei Jahre bis zum 14. Durch die Verlängerung des Übergangszeitraums kann die Bewertung der Wirkstoffe in Biozid-Produkten abgeschlossen werden..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon