Eingabehilfen öffnen

07.04.2009

Alturlaub nach Europarecht

Das Bundesarbeitsgericht hatte das nationale Urlaubsrecht bislang dahingehend ausgelegt, dass der Rest des Jahresurlaubs komplett entfällt und damit auch nicht finanziell abzugelten ist, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des 31.3. des Folgejahres krank war und deshalb seinen Urlaub nicht oder unvollständig antreten konnte (vgl. BRAUWELT Nr. 10, 2009, S. 264). Dieses hält der europäische Gerichtshof für europarechtswidrig. Das Bundesarbeitsgericht passte jetzt seine Rechtsprechung an.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon