Vom Mieter zurückgelassene Einrichtungen
Ein Mieter hatte irgendwann während der Mietzeit einen Nachtspeicherofen einbauen lassen, den er zurückließ, als das Mietverhältnis beendet wurde. Der Vermieter forderte dann Schadensersatz in Höhe der Kosten für die Entfernung und Entsorgung des Ofens in Höhe von 700 EUR. Der Vermieter berief sich dabei auf den Mietvertrag. Danach hatte der Mieter die Einrichtungen, mit denen er die Räume versehen hatte, zu entfernen und bis zum Vertragsablauf den früheren Zustand einschließlich aller Nebenarbeiten wieder herzustellen, wenn der Vermieter die Einrichtungen nicht übernahm.