Langjährig stabile Kunden- und Lieferantenbeziehungen lassen bei mittelständischen Brauereien mögliche Vertragsrisiken in den Hintergrund treten. Dennoch besteht immer die Gefahr, dass ungünstig formulierte Verträge erhebliche Nachteile mit sich bringen. Wie solche Risiken erkannt und begrenzt werden können, zeigt der folgende Text.
Nach dem Urteil des EuGH vom 2. Juli 2009 zur Rechtmäßigkeit der Eintragung der Bezeichnung „Bayerisches Bier g.g.A.“ in einem Rechtsstreit des Bayerischen Brauerbundes gegen die Bavaria Brauerei in Italien hat am 10. Juni 2010 in einem weiteren Verfahren eine mündliche Verhandlung vor dem EuGH stattgefunden. Ausgangspunkt dieses Verfahrens sind Rechtsfragen des Bundesgerichtshofs (BGH) an den EuGH in einem weiteren Rechtsstreit des Bayerischen Brauerbundes gegen die Bavaria Brauerei, der die Löschung der letzten noch in Deutschland geschützten Bavaria Marke („Bavaria Holland Beer“) betrifft. In diesem zweiten, aus Deutschland kommenden Verfahren vor den EuGH, wird der Generalanwalt am 16. September 2010 seine Schlussanträge stellen..
Die Europäische Kommission hat das neue Logo für Bioprodukte im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 84/19 vom 31.03.2010, S. 19.) veröffentlicht. Es ist ab 1. Juli 2010 verbindlich vorgeschrieben und wird in einem Übergangszeitraum von zwei Jahren auf dem Markt eingeführt. Die Verwendung des Bio-Logos auf einem Produkt bedeutet, dass dieses Produkt voll und ganz nach den europäischen Normen für den ökologischen Landbau erzeugt wurde.
Am 4. Juli steht in Bayern ein Volksentscheid über die Einführung eines totalen Rauchverbots u. a. in der Gastronomie an. Hiergegen hat sich ein breites Aktionsbündnis formiert, das am 25. März in München der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und dem neben Verbänden des Gastgewerbes, Schaustellern und Festzeltbetreibern auch der Bayerische Brauerbund beigetreten ist.
Eine Vermieterin von Gewerberäumen ist verpflichtet, dem Mieter unter Vorbehalt gezahlte Miete zurückzuzahlen, wenn es in den angemieteten Lagerhallen zu regelmäßigen Wassereinbrüchen gekommen ist.
Eine Hotelfachfrau war fünf Jahre als selbstständige Gastwirtin tätig. Ihr Sohn war zunächst Koch, machte sich zum 1. April 2004 als Gastwirt selbstständig und betreibt seither ein Hotel. Am 30. Mai 2004 vereinbarten Sohn und Mutter einen Arbeitsvertrag für die Zeit ab 1. Juni 2004 als Gästebetreuerin. Rückwirkend meldete der Sohn seine Mutter als pflichtversichert beschäftigte Arbeitnehmerin an.
In einem aktuellen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Teile des Haushaltsbegleitgesetzes 2004, die auf der so genannten „Koch-Steinbrück-Liste“ basieren, verfassungswidrig zustande gekommen sind. In diesem Verfahren ging es um Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes, das auch durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geändert wurde. Das Bundesverfassungsgericht sah die Kompetenz des Vermittlungsausschusses bei der Verabschiedung dieses Haushaltsbegleitgesetzes überschritten, wodurch die Rechte des Deutschen Bundestages in unzulässiger Weise beschnitten worden waren. Damit sind die Erfolgschancen in den Verfahren der Privaten Brauereien zur Rückgängigmachung der Biersteuererhöhung 2004 erheblich gestiegen: Die Biersteuererhöhung 2004 war ebenfalls eine der Gesetzesänderungen im Gesamtpaket des Haushaltsbegleitgesetzes 2004.
Am 1. April 2010 startet das Excise Movement and Control System (EMCS) für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Mineralöl, Tabakwaren, alkoholische Getränke sowie Lebensmittel, die mit Alkohol hergestellt und unversteuert durch Deutschland oder die EU transportiert werden. Das neue System überwacht und kontrolliert die Beförderung und ersetzt das begleitende Verwaltungsdokument (bVD) durch das elektronische Verwaltungsdokument (e-VD). Das verschlüsselte Dokument wird elektronisch an den Zoll übermittelt und soll die Kommunikation optimieren.
Der Begriff „Oktoberfest-Bier“ ist eine bekannte Marke. Eine Verwendung der Marke im Rahmen der Berichterstattung ist eine unzulässige Irreführung, wenn der Presseartikel den Hinweis enthält: „Auch in diesem Jahr wird es wieder ein eigens für das Volksfest gebrautes Oktoberfestbier geben, hergestellt von der Mainzer Aktien Brauerei.“, ohne dass die Lieferantin berechtigt ist, als Lizenznehmerin zur Kennzeichnung von Bier die Marke des Klägers zu benutzen. Das ist der Grundtenor eines Urteils des Landgerichts München (LG München I, Urteil vom 19. 02.2008 – 9 HK O 20939/07).
Konflikte im Betrieb werden in der Regel zunächst mit einem Personalgespräch bereinigt. Die Teilnahme daran gehört zur Arbeitsleistung und ist Arbeitszeit. Geht es aber um das Einverständnis zur Änderung oder gar zur Beendigung des Arbeitsvertrages, empfinden viele Arbeitnehmer solche Gespräche eher als Nötigungslage. Diese Gespräche unterliegen nicht der Arbeitspflicht, meint das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Juni 2009.
Aufgrund neuer EU-Vorgaben treten zum 1. Januar 2010 Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Kraft. Ziel ist es, grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Dies beschert zahlreichen Unternehmen jedoch gravierende Änderungen im Umsatzsteuerrecht.
Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personalcomputer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden, bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 19. Mai 2009, Az.: 7 B 08.2922.
Der Arbeitskreis „Risikomanagement für Unternehmen der Ernährungswirtschaft“ tagte am 1. September zum vierten Mal. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Themen Lebensmittelrecht, Marken- und Produktschutz.
In einem Arbeitsvertrag war vereinbart worden, dass jeweils im November eines jeden Jahres festgelegt werden sollte, ob und in welcher Höhe an den Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld gezahlt wurde. Dabei handelt es sich um den so genannten Freiwilligkeitsvorbehalt, der den Anspruch aber nicht hindert. In dem konkreten Fall hatte der Arbeitgeber an alle Arbeitnehmer, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllten, das Weihnachtsgeld gezahlt. So hätte auch der einen Arbeitnehmer Anspruch darauf gehabt, wenn für ihn ebenfalls die Anspruchsvoraussetzungen zutrafen. Dies folgt aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der dem Arbeitgeber eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in gleicher Lage verbietet.
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