Sozialversicherungsschutz bei familiärer Mitarbeit
Eine Hotelfachfrau war fünf Jahre als selbstständige Gastwirtin tätig. Ihr Sohn war zunächst Koch, machte sich zum 1. April 2004 als Gastwirt selbstständig und betreibt seither ein Hotel. Am 30. Mai 2004 vereinbarten Sohn und Mutter einen Arbeitsvertrag für die Zeit ab 1. Juni 2004 als Gästebetreuerin. Rückwirkend meldete der Sohn seine Mutter als pflichtversichert beschäftigte Arbeitnehmerin an.