Unerwünschtes Wasser im Getränkelager
Eine Vermieterin von Gewerberäumen ist verpflichtet, dem Mieter unter Vorbehalt gezahlte Miete zurückzuzahlen, wenn es in den angemieteten Lagerhallen zu regelmäßigen Wassereinbrüchen gekommen ist.
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Eine Vermieterin von Gewerberäumen ist verpflichtet, dem Mieter unter Vorbehalt gezahlte Miete zurückzuzahlen, wenn es in den angemieteten Lagerhallen zu regelmäßigen Wassereinbrüchen gekommen ist.
Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG
Xylem Water Solutions Herford GmbH
Einbecker Brauhaus AG
GEA Group Aktiengesellschaft
Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG