Unerwünschtes Wasser im Getränkelager
Eine Vermieterin von Gewerberäumen ist verpflichtet, dem Mieter unter Vorbehalt gezahlte Miete zurückzuzahlen, wenn es in den angemieteten Lagerhallen zu regelmäßigen Wassereinbrüchen gekommen ist.
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Eine Vermieterin von Gewerberäumen ist verpflichtet, dem Mieter unter Vorbehalt gezahlte Miete zurückzuzahlen, wenn es in den angemieteten Lagerhallen zu regelmäßigen Wassereinbrüchen gekommen ist.
Schoeller Allibert GmbH
Kaiser Brauerei GmbH
IndustrieWert GmbH
Carlsberg Breweries A/S, Carlsberg Deutschland GmbH
König-Brauerei GmbH