02.03.2010

Ein weiterer Etappenerfolg …

In einem aktuellen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Teile des Haushaltsbegleitgesetzes 2004, die auf der so genannten „Koch-Steinbrück-Liste“ basieren, verfassungswidrig zustande gekommen sind. In diesem Verfahren ging es um Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes, das auch durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geändert wurde. Das Bundesverfassungsgericht sah die Kompetenz des Vermittlungsausschusses bei der Verabschiedung dieses Haushaltsbegleitgesetzes überschritten, wodurch die Rechte des Deutschen Bundestages in unzulässiger Weise beschnitten worden waren. Damit sind die Erfolgschancen in den Verfahren der Privaten Brauereien zur Rückgängigmachung der Biersteuererhöhung 2004 erheblich gestiegen: Die Biersteuererhöhung 2004 war ebenfalls eine der Gesetzesänderungen im Gesamtpaket des Haushaltsbegleitgesetzes 2004.

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