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Aufgrund neuer EU-Vorgaben treten zum 1. Januar 2010 Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Kraft. Ziel ist es, grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Dies beschert zahlreichen Unternehmen jedoch gravierende Änderungen im Umsatzsteuerrecht.