Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personalcomputer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden, bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 19. Mai 2009, Az.: 7 B 08.2922.