Eingabehilfen öffnen

03.11.2009

Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig

Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personalcomputer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden, bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 19. Mai 2009, Az.: 7 B 08.2922.

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld