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03.11.2009

Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig

Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personalcomputer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden, bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 19. Mai 2009, Az.: 7 B 08.2922.

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