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25.08.2009

AGG-Hopping

Ein arbeitsloser 42-jähriger Groß- und Außenhandelskaufmann Arbeitslosengeld II. Schriftlich bewarb er sich auf eine Stellenanzeige, die u. a. folgenden Wortlaut hatte: „…. Wir suchen ... sofort: jüngere/n Buchhalter/in in Vollzeit. Ihr Profil: Abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung in Rechnungswesen, Finanzbuchhaltung und MS-Office, betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sind wünschenswert. Ihre Aufgaben: Alle anfallenden Arbeiten in der Fibu, Zahlungsverkehr und Mahnwesen, Begleitung bei der Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems, Aufgaben in der Assistenz der Geschäftsführung. …“ Der Bewerbung legte er sein Zeugnis der FOS Wirtschaft, eines über eine Ausbildung bei einem Autohaus, ein Prüfungszeugnis über seine Ausbildung zum Groß- und Außenhandels-Kaufmann, ein Abschlusszeugnis der berufsbildenden Schule sowie ein Zeugnis eines Maschinenschreibinstituts bei.

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