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Recht

Werden die Bilanzierungspflichten nicht erfüllt, so kann dies eine Strafbarkeit gem. §§ 283 ff. StGB nach sich ziehen. Bei Ver­letzung von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten kann der Straftatbestand des Bankrotts gem. § 283 Abs. 1 Nr. 5 - 7 StGB erfüllt sein oder auch der in § 283 b StGB angeführte abstrakte Straftatbestand der möglichen Verletzung der Buchführungs­pflicht. Die Sichtweise gilt hier im Rahmen von Gefährdungstatbeständen im Vorfeld eines Bankrotts. Auch das fahrlässige Handeln ist gem. § 283 b Abs. 2 StGB unter Strafe gestellt; hier muss allerdings ein äußerer Zusammenhang zwischen Pflicht­verletzung und Insolvenz bestehen. Nicht jede Pflichtverletzung ist deshalb als strafbare Handlung zu werten.

Recht

Die neuen Verbraucherschutzbestimmungen haben große Auswirkungen auf Gastronomiefinanzierungen für Existenzgründer und Verbraucher. Die Vertragserstellung wird deutlich schwieriger und erfordert mehr Zeitaufwand. Zugleich erhöhen sich die Anforderungen an den Außendienst durch die vorvertraglichen Informationspflichten. Mit diesem Beitrag soll ein „grober“ Überblick über das neue Recht gegeben werden.

Recht

Als das Pachtverhältnis über eine Gaststätte zu Ende ging, ergab sich für den Verpächter, dass die Thekenentwässerung instandgesetzt werden musste. Er ging davon aus, dass der Pächter diese Arbeiten hätte durchführen müssen und verlangte deshalb Schadensersatz.

Recht

Jahresabschlüsse – hier sind Bilanzen oder Einnahme- und Überschussrechnungen gemeint – müssen konse­quent im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen erstellt werden, die im HGB festgelegt sind (3 bzw. 6 Monate nach Jahresende).

Recht

Für eine Gaststätte war festgelegt worden, dass die von dem Betrieb ausgehen­den Geräusche nach 22.00 Uhr 40 dB(A) nicht überschreiten dürfen. Wenn diese Lärmschutzauflage bisher ignoriert worden ist, ist die Behörde trotzdem verpflich­tet, ihr eine tatsächliche Geltung zu verschaffen. Es liegt eine entsprechende Bin­dung der erlassenden Behörde vor. Es liegt allerdings im Ermessen der Behörde, mit welchen Maßnahmen sie die Auflage durchsetzt. Sie kann z. B. Zwangsgeld in abschreckender Höhe androhen und im Falle weiterer Verstöße vollstrecken. Die Behörde kann aber auch alterna­tiv oder zusätzlich nach vergeblicher Fristsetzung die Betriebserlaubnis widerrufen (Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.2.2010 – 1 K 3256/08 -).

Recht

Der Zusatz einer wasserähnlichen Flüssigkeit aus Molke zu Erfrischungsgetränken führt nicht zu einer Befreiung von der Pfandpflicht. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Damit gab das Gericht der Klage des Verbandes des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. gegen einen Händler statt, der angeblich molkehaltige Erfrischungsgetränke ohne die Erhebung eines Einwegpfandes vertrieben hatte. Auf dem Prüfstand stand ein Energy Drink, der bislang als „koffeinhaltiges Molkenmischerzeugnis“ pfandfrei in 0,25-Liter-Getränkedosen verkauft wurde. Laut der Verpackungsverordnung müssen für Erfrischungsgetränke in Getränkedosen mindestens 25 Cent Pfand erhoben werden. Hiervon befreit sind beispielsweise Getränke, die zu mehr als 50 Prozent aus Milch oder Milcherzeugnissen bestehen..

Recht

In einem Rechtsstreit des Bayerischen Brauerbundes gegen die holländische Bavaria Brauerei hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (BGH) am 22. Dezember 2010 sein Urteil verkündet.

Recht

Bereits seit dem 1. April 2010 läuft die Übergangsphase für das Excise Movement and Control System (EMCS), das den unversteuerten Transport von verbrauchssteuerpflichtigen Waren wie Tabak, Alkohol und Mineralöl durch die EU ermöglicht. Bisher waren in Deutschland nur solche Unternehmen auf EMCS angewiesen, die mit Österreich, Ungarn oder sechs weiteren EU-Staaten Handel treiben, da in diesen Ländern der Einsatz des EMCS bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. Ab 1. Januar 2011 sind auch in Deutschland alle Unternehmen, die der Verbrauchssteuer unterliegen, verpflichtet, innergemeinschaftliche Transporte über EMCS an den Zoll zu melden und abzuschließen. Durch das neue System entfällt der postalische Versand des sogenannten „Begleitenden Verwaltungsdokumentes“ (BVD) an den Zoll..

Recht

Im November hielt der Deutsche Brauer-Bund eine Fachtagung zum aktuellen Kartellrecht in Düsseldorf ab. Peter Hahn, DBB, verwies darauf, dass die Lebensmittelbranche zusehends im Fokus des Bundeskartellamtes stehe. Mehr und mehr werde wegen des Verdachts auf wettbewerbswidrige Absprachen und Informationsaustausch ermittelt. Dabei lägen die Vorwürfe der Kartellwächter und die Sichtweise der Unternehmen oft weit auseinander. All dies müsse Anlass sein, das eigene Verhalten, insbesondere gegenüber den Abnehmern, einer Prüfung zu unterziehen und kartellrechtliche Leitlinien hierzu aufzustellen. Denn nach der Neuordnung des Kartellrechts würden den Unternehmen umfassende Pflichten aufgebürdet. Das Gesetz fordere ein gesteigertes Maß an eigenverantwortlicher Risikoeinschätzung und Selbstkontrolle. Von daher sei auch für mittelständische Brauereien eine Risikominimierung durch Compliance (Selbstverpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Regeln zur Prävention von Kartellverboten) erforderlich.

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