Am 4. Juli steht in Bayern ein Volksentscheid über die Einführung eines totalen Rauchverbots u. a. in der Gastronomie an. Hiergegen hat sich ein breites Aktionsbündnis formiert, das am 25. März in München der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und dem neben Verbänden des Gastgewerbes, Schaustellern und Festzeltbetreibern auch der Bayerische Brauerbund beigetreten ist.

Eine Vermieterin von Gewerberäumen ist verpflichtet, dem Mieter unter Vorbehalt gezahlte Miete zurückzuzahlen, wenn es in den angemieteten Lagerhallen zu regelmäßigen Wassereinbrüchen gekommen ist.

Eine Hotelfachfrau war fünf Jahre als selbstständige Gastwirtin tätig. Ihr Sohn war zunächst Koch, machte sich zum 1. April 2004 als Gastwirt selbstständig und betreibt seither ein Hotel. Am 30. Mai 2004 vereinbarten Sohn und Mutter einen Arbeitsvertrag für die Zeit ab 1. Juni 2004 als Gästebetreuerin. Rückwirkend meldete der Sohn seine Mutter als pflichtversichert beschäftigte Arbeitnehmerin an.

In einem aktuellen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Teile des Haushaltsbegleitgesetzes 2004, die auf der so genannten „Koch-Steinbrück-Liste“ basieren, verfassungswidrig zustande gekommen sind. In diesem Verfahren ging es um Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes, das auch durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geändert wurde. Das Bundesverfassungsgericht sah die Kompetenz des Vermittlungsausschusses bei der Verabschiedung dieses Haushaltsbegleitgesetzes überschritten, wodurch die Rechte des Deutschen Bundestages in unzulässiger Weise beschnitten worden waren. Damit sind die Erfolgschancen in den Verfahren der Privaten Brauereien zur Rückgängigmachung der Biersteuererhöhung 2004 erheblich gestiegen: Die Biersteuererhöhung 2004 war ebenfalls eine der Gesetzesänderungen im Gesamtpaket des Haushaltsbegleitgesetzes 2004.

Am 1. April 2010 startet das Excise Movement and Control System (EMCS) für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Mineralöl, Tabakwaren, alkoholische Getränke sowie Lebensmittel, die mit Alkohol hergestellt und unversteuert durch Deutschland oder die EU transportiert werden. Das neue System überwacht und kontrolliert die Beförderung und ersetzt das begleitende Verwaltungsdokument (bVD) durch das elektronische Verwaltungsdokument (e-VD). Das verschlüsselte Dokument wird elektronisch an den Zoll übermittelt und soll die Kommunikation optimieren.

Der Begriff „Oktoberfest-Bier“ ist eine bekannte Marke. Eine Verwendung der Marke im Rahmen der Berichterstattung ist eine unzulässige Irreführung, wenn der Presseartikel den Hinweis enthält: „Auch in diesem Jahr wird es wieder ein eigens für das Volksfest gebrautes Oktoberfestbier geben, hergestellt von der Mainzer Aktien Brauerei.“, ohne dass die Lieferantin berechtigt ist, als Lizenznehmerin zur Kennzeichnung von Bier die Marke des Klägers zu benutzen. Das ist der Grundtenor eines Urteils des Landgerichts München (LG München I, Urteil vom 19. 02.2008 – 9 HK O 20939/07).

Konflikte im Betrieb werden in der Regel zunächst mit einem Personalgespräch bereinigt. Die Teilnahme daran gehört zur Arbeitsleistung und ist Arbeitszeit. Geht es aber um das Einverständnis zur Änderung oder gar zur Beendigung des Arbeitsvertrages, empfinden viele Arbeitnehmer solche Gespräche eher als Nötigungslage. Diese Gespräche unterliegen nicht der Arbeitspflicht, meint das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Juni 2009.

Aufgrund neuer EU-Vorgaben treten zum 1. Januar 2010 Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Kraft. Ziel ist es, grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Dies beschert zahlreichen Unternehmen jedoch gravierende Änderungen im Umsatzsteuerrecht.

Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personalcomputer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden, bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 19. Mai 2009, Az.: 7 B 08.2922.

Der Arbeitskreis „Risikomanagement für Unternehmen der Ernährungswirtschaft“ tagte am 1. September zum vierten Mal. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Themen Lebensmittelrecht, Marken- und Produktschutz.

In einem Arbeitsvertrag war vereinbart worden, dass jeweils im November eines jeden Jahres festgelegt werden sollte, ob und in welcher Höhe an den Arbeitneh­mer ein Weihnachtsgeld gezahlt wurde. Dabei handelt es sich um den so genannten Freiwilligkeitsvorbehalt, der den Anspruch aber nicht hindert. In dem konkreten Fall hatte der Arbeitgeber an alle Arbeitnehmer, die die An­spruchsvoraussetzungen erfüllten, das Weihnachtsgeld gezahlt. So hätte auch der einen Arbeitnehmer Anspruch darauf gehabt, wenn für ihn ebenfalls die An­spruchsvoraussetzungen zutrafen. Dies folgt aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der dem Arbeitgeber eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in gleicher Lage ver­bietet.

Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsaus­falls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9.7.2008 – 5 AZR 810/07 – ruht auch bei Zugrundelegung der Saisonabhängigkeit des Betriebes die Arbeitspflicht in einem fest bestimmten Zeitraum. Dasselbe gilt für „umsatzschwache Wintermo­nate“ und die „witterungsbedingte Einstellung der Tätigkeit“. Der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer einseitig von der Ar­beit freizustellen, um seiner Vergütungspflicht zu entgehen. Die Arbeitspflicht bleibt bestehen. Die Arbeitspflicht entfällt auch nicht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zur Arbeit abgerufen hat. Bei einer wirksamen Vereinbarung von Abrufarbeit ist der Arbeitnehmer nur im Umfang des jeweiligen Abrufs durch den Arbeitgeber zur Ar­beitsleistung berechtigt und verpflichtet. Soweit der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu Recht nicht abruft, fällt die Arbeit nicht aus.

Ein arbeitsloser 42-jähriger Groß- und Außenhandelskaufmann Arbeitslosengeld II. Schriftlich bewarb er sich auf eine Stellenanzeige, die u. a. folgenden Wortlaut hatte: „…. Wir suchen ... sofort: jüngere/n Buchhalter/in in Vollzeit. Ihr Profil: Abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung in Rechnungswesen, Finanzbuchhaltung und MS-Office, betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sind wünschenswert. Ihre Aufgaben: Alle anfallenden Arbeiten in der Fibu, Zahlungsverkehr und Mahnwesen, Begleitung bei der Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems, Aufgaben in der Assistenz der Geschäftsführung. …“ Der Bewerbung legte er sein Zeugnis der FOS Wirtschaft, eines über eine Ausbildung bei einem Autohaus, ein Prüfungszeugnis über seine Ausbildung zum Groß- und Außenhandels-Kaufmann, ein Abschlusszeugnis der berufsbildenden Schule sowie ein Zeugnis eines Maschinenschreibinstituts bei.

Phthalate, Antimon, Acetaldehyd, Geschmacksbeeinträchtigung, usw… Begriffe, die die Medien derzeit prägen und die mehr oder weniger direkt mit der Verpackung in Verbindung gebracht werden können. Setzt man sich dann mit den gesetzlichen Hintergründen auseinander, wird man schnell mit einem Wust von europäischen und nationalen Verordnungen, Richtlinien und Änderungsrichtlinien konfrontiert. Da wird es schwer, den Überblick zu behalten.

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