Neue EU-Etikettierungsregeln und EU-Bio-Logo
Seit 1. Juli 2010 sind neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Lebensmittel und für die Abbildung des neuen EU-Öko/Bio-Siegels in Kraft getreten. Das so genannte „Euro-Blatt“ ist nun für alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben. Neben dem EU-Bio-Logo können auch andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden. Für nicht verpackte und eingeführte Bio-Erzeugnisse ist es fakultativ. Die Wirtschaftsteilnehmer verfügen über einen Übergangszeitraum von zwei Jahren, um den neuen Kennzeichnungsvorschriften nachzukommen..