Bier- bzw. Getränkelieferungsverträge
Das Geschäfts- und Liefervertragsverhältnis zwischen Brauereien/GFGH und Gaststättenbetreibern – Wirten – jedweder Größenordnung und Art war immer schwierig und wird mit angespannter volkswirtschaftlicher Lage noch schwieriger. Als einzige Lieferanten für Gaststätten sind Brauereien und GFGH auch Kreditgeber, Bürgen, Einrichtungslieferer bzw. Finanzierer, Berater und Betreuer. Kein anderer Gaststättenlieferant käme je auf die Idee, eine solche Dienstleistungspalette in Zusammenhang mit Sachlieferungen zu verbinden. Aus diesem Lieferanten-/Kundenverhältnis entstand im Laufe der Jahrzehnte ein kompliziertes juristisches Gebilde. Der Beitrag soll die aktuelle Rechtslage darstellen, auch hinsichtlich des Steuerrechts und der Ertragsbewertungsmethodik.