Die deutschen Brauer sprechen sich gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. "Schon die bloße Ankündigung ist für die deutsche Brauwirtschaft ein ebenso falsches wie kontraproduktives Signal," stellte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes (DBB), Peter Hahn, klar. Die Branche leide in Handel und Gastronomie bereits heute stark unter der in Deutschland herrschenden Konsumzurückhaltung und brauche dringend Impulse, die die Kaufkraft des Verbrauchers nachhaltig stärken und ihn nicht weiter verunsichern.
Da Bier in Deutschland, anders als zum Beispiel Kaffee oder Tee, mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent belegt ist, träfe eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um zwei Prozent das Bier in vollem Umfang..
Die steuerrechtlichen Vorschriften, die sich mit dem Haustrunk der Brauwirtschaft befassen, sind seit einigen Jahren unverändert. Lediglich die Höhe des Wertes der steuerfrei an Arbeitnehmer abzugebenden Menge wurde im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2004, mit dem bekanntlich auch die Biersteuermengenstaffel für mittelständische Brauereien beschnitten wurde, von ehemals 1200 EUR auf jetzt 1080 EUR reduziert. Der Beitrag gibt auf Fragen hinsichtlich einzelner Steuerarten und verschiedener Getränke Antwort.
n der Beratungspraxis ergeben sich immer wieder Fragen zur steuerlichen Behandlung des Haustrunks, die sich sowohl auf die Biersteuer als auch auf die Einkommen- und Umsatzsteuer beziehen. Dies nehmen wir zum Anlass, den Sachverhalt nochmals etwas ausführlicher darzustellen. 2 Ziff.
Nach dem Vorläufigen Biergesetz von 1992 dürfen zur Bereitung von untergärigem Bier, abgesehen von den im Gesetz formulierten Ausnahmen, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. Bier ist nach dem Gesetz ein unter Verwendung von Hefe gegorenes Getränk im Wesentlichen aus Wasser, Hopfen und Malz oder pflanzlichen Malzersatzstoffen, das nach Aussehen, Geruch und Geschmack von der Verkehrsanschauung als Bier angesehen wird. Wird Bier nicht nach dem Gesetz hergestellt, so ist es vorschriftswidrig, aber gleichwohl Bier. Insbesondere verliert ein unter Beachtung des Reinheitsgebots hergestelltes Getränk nicht dadurch seine Eigenschaft als Bier, dass ihm nachträglich weitere Stoffe zugesetzt werden. Dabei ist aber eine großzügige Handhabung geboten. ...
Ein Unternehmen, das sich eher um Textilprodukte kümmerte, hatte für sich die Internet Domain "veltins.com" registrieren lassen. Damit war die Brauerei nicht einverstanden, die für sich die Internet Domain "veltins.de" in Anspruch nahm. Nun ist es nach § 14 Markengesetz Dritten untersagt, ein mit der Marke identisches Zeichen zu benutzen, wenn es sich dabei um eine bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ausnutzt oder beeinträchtigt. Es kam also auf den Bekanntheitsgrad des Kennzeichens der Brauerei an, der möglicherweise 80 Prozent erreichte, so dass es sich dann sogar um eine berühmte Marke gehandelt hätte. Dies bedurfte aber keiner genauen Feststellung.6. Dr. O..
In einem Entwurf zur Änderung der Bedarfsgegenstände-VO soll u.a. die Richtlinie 2004/1/EG umgesetzt werden. Diese verbietet künftig den Einsatz des Treibmittels Azodicarbonamid (ADC) zur Herstellung von Lebensmittel-Bedarfsgegenständen. Das bedeutet, dass ab 2. August 2005 PVC-haltige geschäumte Kronenkorken und Aludrehverschlüsse nicht mehr verwendet werden dürfen. Vor diesem Termin abgefüllte Getränke dürfen weiter in Verkehr gebracht werden, wenn der Tag der Abfüllung oder eine andere Angabe, die auf diesen schließen lässt (MHD, Los-Kennzeichnung), auf ihnen angegeben ist. Zurzeit steht noch keine befriedigende Ersatzlösung zur Verfügung. Eventuell bieten Verschlüsse mit ungeschäumten PVC-haltigen Granulaten eine Alterna-tive.
Gemäß § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, was nicht immer beachtet wird. Bei dieser Ausgangslage hat sich das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 16. 9. 2004 - 2 A ZR 659/03 - mit einem Sachverhalt befasst, wo es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem heftigen Disput gekommen war. Dieser führte dazu, dass der Arbeitnehmer den Betrieb verließ. Danach machte der Arbeitnehmer geltend, das Arbeitsverhältnis würde unverändert fortbestehen, denn es wäre nicht zur schriftlichen Kündigung oder zu einem schriftlich abgeschlossenen Ablösungsvertrag gekommen. Diese Berufung auf die gesetzliche Regelung verstieß nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben..
Bei Abschluss eines Pachtvertrages über eine Gaststätte hatten es die Pächter übernommen, den Betrieb im Sinne eines bürgerlichen Zuschnitts zu führen, auf den guten Ruf des Hauses bedacht zu sein und die Gaststätte zu den üblichen Zeiten zu öffnen.
Diese Verpflichtung wurde nicht mehr beachtet, als sich die beiden Pächter zerstritten hatten und einer einfach weggezogen war. Der andere Mitpächter war an der Fortführung der Gaststätte auch nicht mehr interessiert, sondern wollte aus dem Vertrag heraus, weil er die Gaststätte aus finanziellen Gründen nicht allein führen konnte.
Will jedoch ein Pächter das Pachtobjekt nicht gebrauchen, so steht ihm nicht das Recht zur fristlosen Kündigung wegen des mangelhaften Zustandes des Pachtobjektes zu. 10. 2001 - 2 U 96/01 -).
Die Europäische Kommission hat in einem internen Papier Grundzüge einer "gemeinsamen Alkoholpolitik der Mitgliedsstaaten" zusammengetragen. Das Papier mit dem Titel "First draft working paper on a coordinated approach in Europe to tackle alcohol-related harm" enthält einige starke Bollwerke gegen den Alkohol, genannt werden unter anderem ein einheitliches Abgabealter für alle alkoholhaltigen Getränke, eine Eingrenzung der Verkaufsstellen und -zeiten, Verkaufsmonopole oder eine Erhöhung der Alkoholsteuern.
Besonders zu einem vereinheitlichten Abgabealter für alle alkoholhaltigen Getränke hatte sich vor einigen Tagen der neue EU-Verbraucherschutzkommissar Markos Kyprianou geäußert: "Wir müssen die Altersgrenze überprüfen. Die Grenze von 16 Jahren ist zu niedrig. ...
In Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern muss gemäß § 106 BetrVG ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden. Sinkt jedoch nach der Einrichtung dieses Ausschusses die Zahl der Mitarbeiter unter 101, so endet damit die Amtszeit des Wirtschaftsausschusses. Er kann in diesem Fall sofort aufgelöst werden und besteht nicht bis zur Beendigung der Amtszeit des Betriebsrats fort, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Im Betriebsverfassungsgesetz sei lediglich geregelt, dass in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten ein Wirtschaftsausschuss zu bilden sei und dass die Mitglieder dieses Ausschusses vom Betriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit festzulegen seien. Durch den Personalabbau sei die Arbeitnehmerzahl auf 82 Mitarbeiter gesunken.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.
Wenn ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird, wird dem Arbeitnehmer gewöhnlich eine Ausgleichsquittung vorgelegt, um alle Ansprüche zu erledigen, gleichgültig, ob die Parteien an diese gedacht haben oder nicht.
Wenn der Arbeitnehmer nun in der Ausgleichsquittung erklärt, keine Forderungen - ganz gleich, aus welchem Rechtsgrund - gegen den Arbeitgeber mehr zu haben, erstreckt sich nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. 7. 2004 - 10 AZR 661/03 - die Wirkung auch auf den Anspruch auf ein anteiliges dreizehntes Monatsgehalt.
Der Arbeitnehmer hatte gegenüber dem Arbeitgeber zunächst die Auffassung vertreten, er quittiere nur den Erhalt der Arbeitspapiere und die Abrechnung der letzten Monatsvergütung. An dieser Erklärung muss sich der Arbeitnehmer festhalten lassen.
Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten haben Leitlinien vereinbart, mit deren Hilfe die Anwendung der wichtigsten Bestimmungen der Verordnung 178/2002 (EG-Basisverordnung), die am 1. Januar 2005 in Kraft trat, erleichtert werden soll. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, dem Vertreter der Mitgliedstaaten angehören, einigte sich auf dieses Papier, um die einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die spezifischen Bestimmungen des Papiers betreffen die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, die Rücknahme gefährlicher Lebensmittel vom Markt, die Verantwortung der Lebensmittelunternehmer sowie Einfuhren und Ausfuhren.
Die Leitlinien legen ausführliche Durchführungsbestimmungen für Unternehmer fest..
Bei der Delegiertenversammlung des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels sprach Jürgen Resch, Geschäftsführer von ReUse & ReCycling Institute mbH i.G. sowie Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe, am 21. Februar 2005 in Köln zum Thema "Angriffe auf die deutschen Mehrwegsysteme auf europäischer Ebene". Dabei ging er zunächst auf die Entwicklung der Auseinandersetzungen um das Einwegpfand ein, die bis in das Jahr 1985 zurückreichen: "Einweg ist kein Weg, Mehrweg ist der Weg". Ein Meilenstein war dann die Gründung der Mehrwegallianz aus Getränkefachgroßhandel, Getränkeeinzelhandel, Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien und Deutsche Umwelthilfe. Der größte Erfolg dieser Interessenvereinigung war natürlich die Einführung des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003. ...
Nach Jahren des Kampfes, des ständigen Einsatzes, zeitweise mit mehr Rückschlägen als Schritten nach vorne, hat nach dem Bundesrat auch der deutsche Bundestag die Novellierung der Verpackungsverordnung mit überwältigender Mehrheit beschlossen.
Ab dem 7. Mai 2005 hat die Novellierung Rechtskraft, und nach nochmals einer Übergangsfrist von zwölf Monaten werden als letzter Akt die so genannten Insellösungen weitgehend abgeschafft.
Dies stufte Andreas Stöttner, Präsident des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern beim offiziellen Starkbierfest 2005 seines Verbandes in der Schloßbrauerei Drachselsried als einen großen Erfolg der Lobbyarbeit des Verbandes ein. Das wurde jetzt erreicht, ganz abgesehen von dem Nutzen für die Umwelt.".
Arbeitgeber sind an das Recht zur freien Arztwahl gebunden und dürfen nicht von Ärzten ausgestellte AU-Bescheinigungen zurückweisen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Erfurt hervor.
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