Das Explosionsschutzdokument
Sicherheit | Nach § 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Druckgeräterichtlinie RL 97/23/EWG sind Betriebe verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument für die Arbeitsmittel zu erstellen, in denen mit dem Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre gerechnet werden muss. Bei Altanlagen, die vor dem 3. Oktober 2002 erstmalig bereitgestellt oder eingeführt wurden, hat der Arbeitgeber seine Pflichten nach § 6 (1) spätestens bis zum 31. 12. 2005 zu erfüllen (1).
						
            
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