Eingabehilfen öffnen

02.06.2005

Streit um ganz bekannte Biermarke

Ein Unternehmen, das sich eher um Textilprodukte kümmerte, hatte für sich die Internet Domain "veltins.com" registrieren lassen. Damit war die Brauerei nicht einverstanden, die für sich die Internet Domain "veltins.de" in Anspruch nahm. Nun ist es nach § 14 Markengesetz Dritten untersagt, ein mit der Marke identisches Zei­chen zu benutzen, wenn es sich dabei um eine bekannte Marke handelt und die Benut­zung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Mar­ke ausnutzt oder beeinträchtigt. Es kam also auf den Bekanntheitsgrad des Kennzeichens der Brauerei an, der möglicherweise 80 Prozent erreichte, so dass es sich dann sogar um eine berühmte Marke gehandelt hätte. Dies bedurfte aber keiner genauen Feststellung.6. Dr. O..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon