Streit um ganz bekannte Biermarke
Ein Unternehmen, das sich eher um Textilprodukte kümmerte, hatte für sich die Internet Domain "veltins.com" registrieren lassen. Damit war die Brauerei nicht einverstanden, die für sich die Internet Domain "veltins.de" in Anspruch nahm. Nun ist es nach § 14 Markengesetz Dritten untersagt, ein mit der Marke identisches Zeichen zu benutzen, wenn es sich dabei um eine bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ausnutzt oder beeinträchtigt. Es kam also auf den Bekanntheitsgrad des Kennzeichens der Brauerei an, der möglicherweise 80 Prozent erreichte, so dass es sich dann sogar um eine berühmte Marke gehandelt hätte. Dies bedurfte aber keiner genauen Feststellung.6. Dr. O..