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02.06.2005

Streit um ganz bekannte Biermarke

Ein Unternehmen, das sich eher um Textilprodukte kümmerte, hatte für sich die Internet Domain "veltins.com" registrieren lassen. Damit war die Brauerei nicht einverstanden, die für sich die Internet Domain "veltins.de" in Anspruch nahm. Nun ist es nach § 14 Markengesetz Dritten untersagt, ein mit der Marke identisches Zei­chen zu benutzen, wenn es sich dabei um eine bekannte Marke handelt und die Benut­zung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Mar­ke ausnutzt oder beeinträchtigt. Es kam also auf den Bekanntheitsgrad des Kennzeichens der Brauerei an, der möglicherweise 80 Prozent erreichte, so dass es sich dann sogar um eine berühmte Marke gehandelt hätte. Dies bedurfte aber keiner genauen Feststellung.6. Dr. O..

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