Recht
Eine Brauerei verkaufte an eine Handelskette 1280 Kisten alkoholfreies Bier. Diese beauftragte im Januar 2002 einen Transportunternehmer damit, das Bier zu liefern. Mit welchem Fahrzeug, wurde nicht erörtert. Die Sendung wurde auf Paletten verstaut und auf einen Planen-Lastwagen geladen. Während des Transports gefror die Ladung: Ein Teil der Flaschen zerbrach, die gesamte Sendung wurde dadurch mit Glassplittern verschmutzt. In den heil gebliebenen Flaschen war das Bier trüb und unbrauchbar.
Vor Gericht ging es schließlich um die Frage, ob der Transportunternehmer für den Schaden haftet. Die Brauerei warf ihm vor, das Bier mit einem ungeeigneten Lkw befördert zu haben.
Es gebe Ware, da verstehe sich das von selbst, wie z.B. (Es gefriert bereits bei ca. Dezember 2003 - 21 U 17/03..
Recht
Um von einem abgeschlossenen Pachtvertrag über eine Gaststätte freizukommen, machte der Pächter geltend, der Pachtvertrag wäre wegen Wuchers nichtig. Dies ist dann der Fall, wenn eine sittenwidrig überhöhte Pacht vereinbart wurde.
Zusätzlich muss aber noch eine verwerfliche Gesinnung des Verpächters hinzukommen. Dafür ist auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen.
Eine verwerfliche Gesinnung des Verpächters als Begünstigtem ist nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sein Vertragspartner sich nur wegen seiner schwächeren Lage auf den ungünstigen Vertrag eingelassen hat. ...
Recht
Der Verordnungsgeber hat am 11. August 2004 einen neuen Verordnungsentwurf über die Nachaufbereitung von Trinkwasser und zu Änderung zusatzstoffrechrechtlicher Vorschriften (TNAV) vorgelegt. In dem neuen Entwurf, der die Zulassung von Zusatzstoffen zur Nachaufbereitung von bereits von Rohwasser zu Trinkwasser aufbereiteten Wässern für bestimmte Prozesswässer regelt, sind verschiedene Änderungen vorgenommen worden. Erfasst werden nunmehr auch Trinkwässer für die gewerbliche Nutzung (als z.B. zur Herstellung von Getränken). Im Vordergrund steht dabei die Enthärtung oder Einstellung des pH-Wertes in Lebensmittelbetrieben. In die Liste der zugelassenen Stoffe wurden nunmehr auch Calciumchlorid und Calciumsulfat aufgenommen. Bei enthärtetem Wasser (z.B. .
Recht
Ein 53 Jahre alter Arbeiter wollte für einen Kollegen aus der Nachbarwerkhalle eine Presse suchen und sich auf demselben Weg ein Bier aus einem Automaten ziehen. Sein Arbeitsplatz befand sich in einer anderen Werkhalle, in der im Bereich des Tores mehrere Getränkeautomaten standen.
Recht
Das Bayerische Staatsministerium beteiligt sich mit einem Informationsstand zum Thema Herkunftsschutz für "Bayerisches Bier" (g.g.A) in Halle 1 an der Messe. Im Juni 2001 erhob die Europäische Union die Bezeichnung "Bayerisches Bier" zur "geschützten geographische Angabe" (g.g.A). Damit ist diese Bezeichnung nunmehr in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft geschützt und darf nur für Bier, das nach dem Reinheitsgebot in Bayern gebraut wurde, verwendet werden. Weitere Infos zum Herkunftsschutz für regionaltypische Spezialitäten aus Bayern sind im Internet unter www.spezialitaeten.bayern.de eingestellt.
Recht
Nimmt ein Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so rechtfertigt dies in der Regel keine fristlose, sondern lediglich eine ordentliche Kündigung. Ein Arbeitnehmer hatte trotz einer im Betrieb bekannten Urlaubssperre einen Urlaubsantrag gestellt und war, ohne auf die Genehmigung zu warten, in den Urlaub gefahren. Ein solches Verhalten rechtfertigt eine ordentliche Kündigung. Eine fristlose Kündigung ist nur gerechtfertigt, wenn es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, den Arbeitnehmer bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen. Das ist bei einem eigenmächtigen Urlaubsantritt eines Arbeitnehmers zumindest dann nicht der Fall, wenn sich dieser bisher nichts hat zu Schulden kommen lassen. LAG Rheinland-Pfalz 10. 4. 2002, 4 Sa 1097/01
Recht
Das Verwaltungsgericht Minden hat sich im Beschluss vom 18.10.2000 - 9 L 1175/00 - mit der Frage befasst, ob die Baubehörde für eine Diskothek die Dimensionierung der Lüftung nach der jeweiligen Gaststättenbauverordnung oder nach der Versammlungsstättenverordnung verlangen kann. Die Gaststättenbauverordnung verlangt weniger. Sie ist allein einschlägig, weil eine Diskothek eine Gaststätte im Sinne der Gaststättenbauverordnung ist.
Diskotheken unterfallen zwar in städtebaulicher Hinsicht nicht den Schank- und Speisewirtschaften, sondern den Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung. Diese Handhabung kann jedoch nicht auf das sicherheitstechnisch ausgerichtete Bauordnungsrecht übertragen werden. Sie erfasst Gaststätten aller Art, auch besondere Betriebsarten...
Recht
Bereits seit 1991 ist in Frankreich neben zahlreichen anderen Einschränkungen die direkte oder indirekte Fernsehwerbung für alkoholische Getränke im Fernsehen verboten. Die französischen Fernsehsender müssen anders als bei multinationalen Sportveranstaltungen bei so genannten "binationalen" Sportveranstaltungen alle verfügbaren Mittel einsetzen, um im Fernsehen Werbung für alkoholische Getränke zu verhindern. Der Unterschied zwischen beiden Veranstaltungsformen ist klar definiert: Eine multinationale Veranstaltung war zum Beispiel die Fußball-Europameisterschaft, eine binationale Veranstaltung wäre ein Länderspiel zwischen Deutschland und Frankreich, das in Deutschland stattfindet und bei dem eine deutsche Brauerei auf einer Bande für ihr Produkt wirbt.....
Recht
Der Schadensersatzanspruch nach § 16 Berufsbildungsgesetz setzt nur voraus, dass das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit durch einen Umstand, den der andere Teil zu vertreten hat, vorzeitig beendet wird. Die tatsächliche Beendigung, zum Beispiel durch Ausscheiden unter Vertragsbruch, genügt. Eine wirksame Kündigung kann nicht verlangt werden.
Gerade die rechtswidrige und damit rechtlich unwirksame Kündigung ist vielfach Ausgangspunkt für den Schadensersatzanspruch.
Löst der Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit schuldhaft vorzeitig, so kann der Ausbildende Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte. Seine Klage blieb in allen Instanzen erfolglos.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.
Aktuelles Heft
Meistgelesen
BRAUWELT unterwegs
Aktuelles Heft
Meistgelesen
BRAUWELT unterwegs
-
Tream Weissbier
Schneider Weisse G. Schneider & Sohn GmbH
-
Erfolgreiches erstes Halbjahr
Westerwald-Brauerei H. Schneider GmbH & Co. KG
-
Abgehoben
Westerwald-Brauerei H. Schneider GmbH & Co. KG
-
Technologiezentrum nach Sarstedt verlagert
GEA Group Aktiengesellschaft
-
Top-Arbeitgeber
Brauerei zum Kuchlbauer GmbH & Co. KG