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26.08.2004

Dimensionierung der Lüftung für Diskothek

Das Verwaltungsgericht Minden hat sich im Beschluss vom 18.10.2000 - 9 L 1175/00 - mit der Frage befasst, ob die Baubehörde für eine Diskothek die Dimensionierung der Lüftung nach der jeweiligen Gaststättenbauverordnung oder nach der Versammlungsstättenverordnung verlangen kann. Die Gaststättenbauverordnung verlangt weniger. Sie ist allein einschlägig, weil eine Diskothek eine Gaststätte im Sinne der Gaststättenbauverordnung ist.
Diskotheken unterfallen zwar in städtebaulicher Hinsicht nicht den Schank- und Speisewirtschaften, sondern den Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung. Diese Handhabung kann jedoch nicht auf das sicherheitstechnisch ausgerichtete Bauordnungsrecht übertragen werden. Sie erfasst Gaststätten aller Art, auch besondere Betriebsarten...

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