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05.08.2004

Ein Bier namens "Champ" - profitiert nicht vom guten Ruf französischen Champagners

Eine Brauerei vertrieb unter anderem ein Bier namens "Champ". Sie hatte sich diesen Namen als Marke für verschiedene Getränke eintragen lassen: für Bier, aber auch für Sekt, Wein und Schaumwein. Das rief eine Organisation der französischen Champagnerwirtschaft auf den Plan. Um die Herkunftsbezeichnung zu schützen, wollte sie die missliebige Marke gelöscht wissen: Die Brauerei nutze Bekanntheit und guten Ruf des "Champagner" in unzulässiger Weise zur Absatzsteigerung, kritisierte sie und zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab jeder der beiden Parteien etwas Recht (6 U 86/01). Der Begriff "Champagner" sei weltweit ein Symbol für Exklusivität und daher bei "Trittbrettfahrern" beliebt, die diesen guten Ruf auf ihre Waren übertragen wollten, stellten die Richter fest.

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