Widerruf der Getränkebezugsverpflichtung durch den Pächter
Wenn Gaststättenräume an einen Existenzgründer verpachtet werden, der gleichzeitig verpflichtet wird, vom Verpächter Getränke zu beziehen, dabei aber die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Verbraucherkreditgesetz unterbleibt, hat der Pächter die Möglichkeit, die Getränkebezugsverpflichtung binnen Jahresfrist zu widerrufen.
Dieser Widerruf führt zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages und erledigt damit auch den Pachtvertrag, denn im Regelfall ist davon auszugehen, dass eine Getränkebezugsverpflichtung und ein Pachtvertrag über eine Gaststätte eine wirtschaftliche Einheit darstellen.
Dies ist dann offenkundig, wenn es im Vertrag heißt, die Bezugsverpflichtung werde als Gegenleistung für die Überlassung des Pachtobjektes übernommen. Juli 2002 - 24 U 167/01.