Eingabehilfen öffnen

24.06.2004

Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

In einem Betrieb mit bisher fünf Arbeitnehmern kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem damals 52 Jahre alten, seit 1980 beschäftigten Arbeitnehmer fristgemäß. Die vier anderen Arbeitnehmer beschäftigte er weiter, darunter seinen ledigen Sohn, der jünger und kürzer als der Kläger beschäftigt ist, sowie einen 1962 geborenen, seit 1993 beschäftigten ledigen Arbeitnehmer.
Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage. Er meinte, unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte hätte der Beklagte nicht ihm, sondern einem der anderen Arbeitnehmer kündigen müssen. Der Beklagte machte geltend, die Kündigung sei aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen worden, um eine effektive Fortführung des Betriebes zu gewährleisten und anderen Arbeitnehmern nicht kündigen zu müssen. 1. 2..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

36. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 12.01.2025 - 13.01.2025
Getränke Impuls Tage
19.01.2025 - 22.01.2025
Doemens Impulse
30.01.2025 - 31.01.2025
kalender-icon