"Bayerisches Bier" als geographische Herkunftsbezeichnung geschützt
Nur Bier, das in bayerischen Brauereien hergestellt worden ist, darf auch künftig als "Bayerisches Bier" bezeichnet werden. Nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 27. Mai 2004 die Berufung der niederländischen Bavaria Brauerei gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 2. Oktober 2003 zurückgewiesen (AZ 29 U 5084/03). Dieses hatte im Rechtsstreit des Bayerischen Brauerbundes gegen die Bavaria Brauerei N. V., Lieshout/NL, entschieden, dass die holländische Brauerei ihre Marke "S Bavaria Holland Beer" in Deutschland löschen muss.
Bereits im Juni 2001 hat der Ministerrat der Europäischen Union dem Antrag des Bayerischen Brauerbundes die Bezeichnung "Bayerisches Bier" als geschützte geographische Angabe (g.g.A..