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09.06.2009

Abends im Biergarten – aber nicht im Wohngebiet

Bei der Frage, ob ein Biergarten in der Wohnnachbarschaft erträglich ist, kommt es häufig zum Streit zwischen Anwohnern und Gastronomiebetreibern, mit der Folge, dass Gerichte über die Zwistigkeiten entscheiden müssen. Diesmal urteilte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 9 K 2466/07 zugunsten einer Anwohnerin. Restaurants mit Außengastronomie sind typischerweise besonders lärmintensiv. Sind solche Gaststättenbetriebe in einer überwiegend als Wohngebiet genutzten Gegend ansässig beziehungsweise sollen sie in einem entstehen, ist Ärger mit der Nachbarschaft vorprogrammiert.

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