Beweis durch heimliche Videoaufnahmen
Wenn ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden soll, muss der Geschädigte beweisen, dass ein Dritter den Schaden verursacht hat. Dafür kommen vielfach Zeugenaussagen in Frage, aber nicht immer, nämlich dann nicht, wenn der Schadenverursacher heimlich handelt. Wiederholt sich dieser Vorgang, wird der Geschädigte überlegen, ob er den Sachverhalt durch heim-