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10.01.2006

Beweis durch heimliche Videoaufnahmen

Wenn ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden soll, muss der Geschädigte be­weisen, dass ein Dritter den Schaden verursacht hat. Dafür kommen vielfach Zeugenaussagen in Frage, aber nicht immer, nämlich dann nicht, wenn der Schadenverursacher heimlich han­delt. Wiederholt sich dieser Vorgang, wird der Geschädigte überlegen, ob er den Sachverhalt durch heim-

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