Aufklärungspflicht bei Verpachtung einer Gaststätte
Grundsätzlich obliegt dem Vermieter/Verpächter eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter/Pächter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die – für den Vermieter erkennbar – von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann.