Gnadenfrist für Ein-Raum-Gastronomie?
Der Bundesverband des deutschen Getränkefachgroßhandel (BV GFGH) begrüßt zusammen mit seinen vielen getränkeorientierten Kunden in der Gastronomie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli als ein Urteil mit Augenmaß. Die Entscheidung sei zumindest ansatzweise die „längst fällige Ohrfeige gegen die Bevormundung der Bürger“, so Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des BV GFGH. Er begrüßt die Übergangsregelungen für getränkeorientierte Gaststätten bis 75 Quadratmetern Fläche, die sich bis zur endgültigen Regelung Ende 2009 als Raucher-Gaststätte kennzeichnen müssten. „Hoffentlich bedeutet die Aufforderung an den Gesetzgeber zu einer Novellierung nicht nur eine Gnadenfrist“, äußert Guder, der noch das Damoklesschwert eines generellen Rauchverbots fürchtet, wie es auch von Seiten der Verfassungsrichter angesprochen wurde.