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05.08.2008

Raucher-Urteil erfreut Brauer

Im Rauchverbot-Urteil vom 30. Juli 2008 haben die obersten Verfassungsrichter die bestehenden Rauchverbote für so genannte Einraumgaststätten in Berlin und Baden-Württemberg außer Kraft gesetzt und gleichzeitig Nachbesserungen des Gesetzes verlangt. Dies bedeutet, dass bis zum Ablauf der Nachbesserungsfrist am 31. Dezember 2009 in kleinen Kneipen, die keine Speisen anbieten, wieder geraucht werden darf. Zudem muss Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt bleiben und Raucherkneipen müssen unübersehbar als solche gekennzeichnet werden. Das Gericht erlaubt außerdem Diskothekenbetreibern, abgetrennte Raucherräume einzurichten, wenn dort keine Tanzfläche ist und nur Gäste ab 18 Jahren eingelassen werden.

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